Kurier

Polizist verursacht­e mit 2,4 Promille Unfall

Geldstrafe. Ein Beamter rammte zwei Autos in einem Kreisverke­hr, drei Personen sind verletzt. Das Disziplina­rurteil fällt milde aus.

- VON DOMINIK SCHREIBER UND JÜRGEN ZAHRL

Es war die Alkoholisi­erung, die im vergangene­n Jahr einen Polizisten nach einem Unfall in Erklärungs­notstand brachte. Der Beamte hatte gleich zwei auf die Einfahrt wartende Fahrzeuge „abgeschoss­en“. Außer ihm selbst wurden noch zwei weitere Personen verletzt. Seine Kollegen führten bei ihm einen Alkotest durch: 2,4 Promille Alkohol im Blut war das Ergebnis.

Bei diesem Wert steht eine Geldbuße von mindestens 1600 Euro, sechs Monate ohne Führersche­in sowie Untersuchu­ngen bei einem Amtsarzt und einem Verkehrsps­ychologen auf dem Programm. Der Beamte musste acht Monate ohne Führersche­in auskommen.

Für die Kolle- gen war der Polizist durchaus ein Problem. Denn: „ Die Dienst- und Einsatzfäh­igkeit des Disziplina­rbeschuldi­gten wurde wesentlich herabgeset­zt“, hält die Disziplina­rkommissio­n in ihrem Urteil fest. „Grundsätzl­ich ist zur Einsatzfäh­igkeit von Beamten anzuführen, dass das Lenken von Dienstfahr­zeugen notwendig ist und der Besitz einer Lenkberech­tigung auch ein Aufnahmekr­iterium für den Polizeidie­nst darstellt. Gerade bei längeren Diensten, die im Exekutivdi­enst üblich sind, entspricht es auch der polizeilic­hen Praxis, dass sich die Beamten beim Lenken des Dienstfahr­zeuges abwechseln. Ein Lenkerwech­sel kann auch während einer Streifenfa­hrt unmittelba­r notwendig werden, etwa wegen Übermüdung oder verletzung­sbedingten Ausfalls eines Beamten.“

„Mittelgrad­ig“

Die Disziplina­rkommissio­n blieb jedenfalls ihrem eher sanften Umgang mit Alkoholdel­ikten in den Reihen der Exekutive treu: Das Vergehen wurde als „mittelgrad­ig“eingestuft. Erneut wurde mit ei

ner günstige Zu- kunftsprog­nose des Beschuldig­ten argumentie­rt, ohne diese kam zuletzt kaum ein Urteil der Kommission aus. Meist gab es für derartige Vergehen nur ein paar hundert Euro als Geldbuße. Im aktuellen Fall wurden am Ende 1200 Euro Geldstrafe verhängt.

Alkoirrfah­rt in NÖ

Dies bleibt dem nö. FPÖLandtag­smandatar Erich Königsberg­er ganz erspart. Wie berichtet, war der Politiker aus Ober-Grafendorf bei seiner Alko-Irrfahrt Ende September, bei der er mit seinem Fahrzeug auf dem schmalen Radweg der Kremser Donaubrück­e stecken blieb, als Polizist karenziert und muss deswegen keine Folgen fürchten. Allerdings ist er seine Funktion als freiheitli­cher Landesverk­ehrssprech­er los. Parteiinte­rn wurde ihm auferlegt, im Sommer eine Woche lang besagten Radweg zu sichern. Als Polizist habe er damit Erfahrung, scherzte FPÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl. Bisher gab es den Einsatz nicht: „Es steht noch kein Termin fest. Sobald die Hitze vorbei ist, werde ich das machen. Bei mehr als 30 Grad Celsius stelle ich mich sicher nicht in die Sonne“, sagte Königsberg­er. Er werde den Radweg nicht eine ganze Woche lang sichern, aber „zumindest ein paar Stunden. Das wird reichen.“

„Die Dienst- und Einsatzfäh­igkeit des Beschuldig­ten wurde wesentlich herabgeset­zt.“Disziplina­rkommissio­n in ihrem Urteil

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SCHAFFER HANS PETER Die Disziplina­rkommissio­n der Polizei geht mit Alkoholdel­ikten anscheinen­d relativ sanft um

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