Wie man IT-Riesen steuerlich erwischt
Google & Co. Warum die Konzerne Firmensteuern so leicht vermeiden können – und was dagegen zu tun wäre
Rückblende auf den 21. Juni 1899: Das Königreich Preußen und Österreich-Ungarn schließen einen Vertrag ab, der als erstes „modernes“Steuerabkommen gilt. Warum das anno 2017 noch relevant ist? Darin kommt erstmals jener Begriff der Betriebsstätte vor, der bis heute entscheidend ist, in welchem Staat Firmen ihren Obolus an den Fiskus entrichten. Seit der K.-u.-k-Zeit haben sich aber nicht nur die Grenzen gehörig verschoben – noch dramatischer hat sich die Wirtschaft gewandelt.
Ende des 19. Jahrhunderts war völlig klar, was im Steuerrecht mit einer Betriebsstätte gemeint ist: eine Fabrik mitsamt den Hallen, Menschen, die darin arbeiten und Produkten, die dabei entstehen. Heute kann eine App oder Online-Dienstleistung überall auf der Welt abgerufen werden; auch die Computerserver können irgendwo stehen. Eine Betriebsstätte im alten Sinn braucht es nicht.
Weil es sich dabei um sehr junge Unternehmen handelt, sagte Heinz Zourek, langjähriger oberster Steuerbeamter der EU-Kommission, bei einem Gespräch in der Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE). Ein alter Industriebetrieb, der vom Firmensitz aus über die Grenzen wuchs, machte sich dann erstmals Gedanken, wie er Steuern optimieren kann. Diese ITKonzerne sind vom Start weg global so aufgesetzt, dass möglichst wenige Steuern anfallen. So erlitt Frankreich gerade Schiff bruch: Ein Pariser Gericht gab Google am Mittwoch Recht. Der US-Konzern muss keine 1,2 Mrd. Euro Steuern für 2005 bis 2010 nachzahlen. Frankreich will gegen das Urteil berufen.
Ein Regierungsvorhaben war, die Werbeabgabe für Medien auf Online-Werbung auszuweiten, deren Umsatz 2016 auf 530 Mio. Euro geschätzt wurde. Und: Weil die Konsumenten ihre Onlinesuche oder Social-Media-Präsenz mit Nutzerdaten „bezahlen“, könnten umsatzsteuerpf lichtige Tauschgeschäfte vorliegen.