Sanieren muss leistbar sein und wird gefördert
Die
2015 mit dem sogenannten Eigenheimpaket gesetzten Maßnahmen zur Sanierung, die Leerstand und zusätzlicher Bodenversiegelung entgegenwirken sollen, zeigen Wirkung. Denn ohne entsprechende Anreize durch das Land Oberösterreich bestünde die Gefahr, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren rund 10.000 bis 15.000 Eigenheime nicht mehr weiter genutzt würden und leer stünden. Da in Österreich täglich ein Bauernhof mit einer Fläche von rund 20 ha verbaut wird und damit umgerechnet ca. 30 Fußballfelder und doppelt so viel Fläche wie in der Schweiz oder Deutschland versiegelt werden, sah das Land Oberösterreich hier einen dringenden Handlungsbedarf.
Bodenversiegelung stoppen
Aus diesen Gründen wurde im Sommer 2015 ein Programm ins Leben gerufen, das Familien mit Eigenheimwunsch noch besser als bisher finanziell unter die Arme greifen und darüber hinaus der fortschreitenden Bodenversiegelung Einhalt gebieten sollte. Dieses Eigenheimpaket beinhaltet eine kräftige und deutliche Anhebung der Fördersätze für die Eigenheim-Sanierung, um die bestehende und ohnehin schon sehr beliebte Sanierungsförderung für Eigenheime weiter zu attraktivieren. Damit sollen Anreize geschaffen werden, die Sanierung, Nutzung und Belebung einer bestehenden Immobilie zu erwägen. Zusätzlich eröffnete das Land eine weitere Möglichkeit: Muss das Gebäude wegen schlechter Nutzbarkeit und schlechtem Zustand der vorhandenen Bausubstanz abgebrochen werden und wird an seiner Stelle – anstatt einer Neuerrichtung auf der „grünen Wiese“– direkt im Anschluss ein Neubau des Eigenheims vorgenommen, so kann dennoch die hohe Sanierungsförderung anstatt der Förderung für die Neuerrichtung von Eigenheimen in Anspruch genommen werden.
Große Akzeptanz
Die Voraussetzung dafür ist eben, dass ein bereits versiegeltes und auch in der Vergangenheit für Wohnzwecke genutztes Gebäude revitalisiert wird. Damit werden der Flächenverbrauch und die Versiegelung von Grünland reduziert, bestehende Infrastruktur (z.B. Kanalisation, Energie) genutzt, bestehende Siedlungsstrukturen lebendig erhalten und auch generationenübergreifendes Wohnen begünstigt. Seit Inkrafttreten der Verordnung finden die Neuerungen bei den interessierten Förderwerbern und in den Beratungsgesprächen viel Anklang.
Neue Stellplatzregelung
Bisher galt der Grundsatz ein Stellplatz pro Wohnung, oft wurden aber bis zu drei Stellplätze vorgeschrieben. Mit der Neuregelung wird die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze mit zwei pro Wohnung gedeckelt und auch eine Unterschreitung des Grundsatzes 1:1 ermöglicht, insbesondere wenn dies in Anbetracht der Anbindung an den öffentlichen Verkehr sinnvoll ist. Gerade im städtischen Bereich ist das ein großer Fortschritt, weil aufgrund der knappen Raumverhältnisse oft teure Tiefgaragen errichtet werden müssen, die dann teilweise unvermietet bleiben.