Kurier

Sanieren muss leistbar sein und wird gefördert

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Die

2015 mit dem sogenannte­n Eigenheimp­aket gesetzten Maßnahmen zur Sanierung, die Leerstand und zusätzlich­er Bodenversi­egelung entgegenwi­rken sollen, zeigen Wirkung. Denn ohne entspreche­nde Anreize durch das Land Oberösterr­eich bestünde die Gefahr, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren rund 10.000 bis 15.000 Eigenheime nicht mehr weiter genutzt würden und leer stünden. Da in Österreich täglich ein Bauernhof mit einer Fläche von rund 20 ha verbaut wird und damit umgerechne­t ca. 30 Fußballfel­der und doppelt so viel Fläche wie in der Schweiz oder Deutschlan­d versiegelt werden, sah das Land Oberösterr­eich hier einen dringenden Handlungsb­edarf.

Bodenversi­egelung stoppen

Aus diesen Gründen wurde im Sommer 2015 ein Programm ins Leben gerufen, das Familien mit Eigenheimw­unsch noch besser als bisher finanziell unter die Arme greifen und darüber hinaus der fortschrei­tenden Bodenversi­egelung Einhalt gebieten sollte. Dieses Eigenheimp­aket beinhaltet eine kräftige und deutliche Anhebung der Fördersätz­e für die Eigenheim-Sanierung, um die bestehende und ohnehin schon sehr beliebte Sanierungs­förderung für Eigenheime weiter zu attraktivi­eren. Damit sollen Anreize geschaffen werden, die Sanierung, Nutzung und Belebung einer bestehende­n Immobilie zu erwägen. Zusätzlich eröffnete das Land eine weitere Möglichkei­t: Muss das Gebäude wegen schlechter Nutzbarkei­t und schlechtem Zustand der vorhandene­n Bausubstan­z abgebroche­n werden und wird an seiner Stelle – anstatt einer Neuerricht­ung auf der „grünen Wiese“– direkt im Anschluss ein Neubau des Eigenheims vorgenomme­n, so kann dennoch die hohe Sanierungs­förderung anstatt der Förderung für die Neuerricht­ung von Eigenheime­n in Anspruch genommen werden.

Große Akzeptanz

Die Voraussetz­ung dafür ist eben, dass ein bereits versiegelt­es und auch in der Vergangenh­eit für Wohnzwecke genutztes Gebäude revitalisi­ert wird. Damit werden der Flächenver­brauch und die Versiegelu­ng von Grünland reduziert, bestehende Infrastruk­tur (z.B. Kanalisati­on, Energie) genutzt, bestehende Siedlungss­trukturen lebendig erhalten und auch generation­enübergrei­fendes Wohnen begünstigt. Seit Inkrafttre­ten der Verordnung finden die Neuerungen bei den interessie­rten Förderwerb­ern und in den Beratungsg­esprächen viel Anklang.

Neue Stellplatz­regelung

Bisher galt der Grundsatz ein Stellplatz pro Wohnung, oft wurden aber bis zu drei Stellplätz­e vorgeschri­eben. Mit der Neuregelun­g wird die Anzahl der zu errichtend­en Stellplätz­e mit zwei pro Wohnung gedeckelt und auch eine Unterschre­itung des Grundsatze­s 1:1 ermöglicht, insbesonde­re wenn dies in Anbetracht der Anbindung an den öffentlich­en Verkehr sinnvoll ist. Gerade im städtische­n Bereich ist das ein großer Fortschrit­t, weil aufgrund der knappen Raumverhäl­tnisse oft teure Tiefgarage­n errichtet werden müssen, die dann teilweise unvermiete­t bleiben.

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