Kurier

Justizbeam­te: Lockerung beim Zugang zu einem Waffenpass

- – PATRICK WAMMERL

Erlass. Mit einer Novelle des Waffengese­tzes wurde Anfang des Jahres Polizeibea­mten wieder der freie Zugang zu einem Waffenpass ermöglicht. Beamte sollen sich in Zeiten des weltweiten Terrors auch in ihrer Freizeit verteidige­n können und für den Ernstfall gerüstet sein. „Obwohl wir ebenfalls den Dienst mit der Waffe versehen und eine gefährdete Berufsgrup­pe sind, hat man auf die Justizbeam­ten bei der Novelle leider vergessen“, sagt der Vorsitzend­e der Justizwach­egewerksch­aft (FCG), Albin Simma.

Nach intensiven Gesprächen mit dem Innenminis­terium konnte nun ein Kompromiss in der Angelegenh­eit erzielt werden. Die 3323 Justizwach­ebeamten wurden vor wenigen Tagen schriftlic­h von ihren Personalve­rtretern darüber informiert. Das Innenminis­terium hat am 13. Juni einen Erlass verabschie­det, mit dem den Wachebeamt­en der Zugang zum Waffenpass deutlich erleichter­t wird. Das Ministeriu­m beruft sich in dem Erlass auf ein Verwaltung­sgerichtsh­of-Urteil (VwGH) aus dem Jahr 2016. „Wenn ein Justizbeam­ter den Bedarf nach einem Waffenpass glaubhaft machen kann, dann hat die Behörde einen auszustell­en“, erklärt Josef Schmoll von der Generaldir­ektion für den Strafvollz­ug. Und Bedarf gäbe es genug. „Die Bedrohunge­n unserer Wachebeamt­en von Insassen nehmen drastisch zu. Durch die vielen ethnischen Gruppen in Haft hat sich das Problem leider potenziert. Damit auch alle diese Vorfälle dokumentie­rt werden, ist das Personal seit Kurzem angehalten Aktenverme­rke anzulegen“, sagt Simma.

Schießtrai­ning

Was den verlässlic­hen Umgang mit der Waffe betrifft, gibt es laut Schmoll kaum Unterschie­de zwischen Polizeiund Justizbeam­ten. Es gibt für die Justizwach­e in Abständen verpflicht­ende Schießtrai­nings. Dabei muss auch eine Mindestlei­stung erbracht werden. Die JustizVert­reter hoffen, dass sich die ausstellen­den Behörden nun an den Erlass halten.

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