Tierhandel: Stadt Wien zieht verhängte Strafen wieder zurück
Wien. Die MA 58 erstattete Anzeige gegen vier Tierschutzvereine – und rudert zurück.
Der Sinn dahinter war nachvollziehbar: Illegale Welpenhändler und „Kofferraum“Dealer sollten durch das neue Tierschutzgesetz gestoppt werden. Die Realität sieht allerdings anders aus: Die ers- ten Strafen haben in der Vorwoche kleine Tierschutzvereine bekommen. Dafür, dass sie Tiere im Internet vermitteln, sollten sie nun rund 600 Euro zahlen. Ausgesprochen wurden die Strafen allesamt von der Stadt Wien – denn Tierschutz ist Ländersache. Die Behörde ruderte am Montagmittag aber mittels Aussendung zurück: Die verhängten Strafen werden ausgesetzt.
Kein Erlagschein
Vier Anzeigen gibt es aktuell. Davon betroffen ist auch Animal Hope Nitra. „Und dazu gibt es den Vermerk, dass der Erlagschein erst geschickt wird, wenn das Ganze rechtskräftig ist. Anscheinend rech- net man damit, dass wir Einspruch erheben“, sagt Obfrau Anna Luckmann und schüttelt den Kopf.
Mit ihrem Verein rettet sie Hunde aus slowakischen Tötungsstationen. Einige werden in Nitra untergebracht, andere landen auf (Übergangs-)Pflegeplätzen in Österreich. Letztere hätte Luckmann nun nicht mehr an einen fixen Platz vermitteln dürfen. „Dadurch haben wir auch einen Rückstau. Wir können keine neuen Hunde mehr aufnehmen.“Von der Anzeige zeigt sie sich trotzdem unbeeindruckt: Auf der Homepage des Vereins werden weiterhin Tiere vermittelt. Gegen eine Schutzgebühr. „Damit finanzieren wir einen Neubau und die notwendigen Operationen.“Mit der Regelung schade man den vielen kleinen Organisationen.
Beim zuständigen Ministerium verweist man auf die Übergangsfrist bis 1. Juli 2018. „Hier geht es um den Tierschutz, wir wollen diejenigen stoppen, die mit Tier- verkäufen nur Geschäfte machen wollen.“
Sonja Fiala, Leiterin der Wiener MA 58, die die Strafen ausgesprochen hat, betont, dass man gegen illegale Welpenhändler vorgehen wolle. „Das neue Bundestierschutzgesetz verbietet aus Tierschutzgründen das Anbieten der Tiere im Internet. Ausgenommen sind nur Tierheime und Organisationen und Vereine, die über eine bewilligte Haltung verfügen.“
Wien als Ausreißer
Die aktuellen Anzeigen der MA 58, die aufgrund der Novelle erlassen wurden, richten sich gegen Vereine, die die Bedingungen des neuen Gesetzes nicht erfüllt haben – somit habe man im Einklang mit dem neuen Gesetz gehandelt. Wien war übrigens das einzige Bundesland, das Strafen verhängt hat.
Dabei hat man aber offensichtlich die Übergangsfrist übersehen. Die betroffenen Vereine können nun um die nötige Bewilligung ansuchen.
„Mit dieser Regelung schadet man den vielen kleinen Organisationen.“ Anna Luckmann Animal Hope Nitra