Kurier

Tierhandel: Stadt Wien zieht verhängte Strafen wieder zurück

Wien. Die MA 58 erstattete Anzeige gegen vier Tierschutz­vereine – und rudert zurück.

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Der Sinn dahinter war nachvollzi­ehbar: Illegale Welpenhänd­ler und „Kofferraum“Dealer sollten durch das neue Tierschutz­gesetz gestoppt werden. Die Realität sieht allerdings anders aus: Die ers- ten Strafen haben in der Vorwoche kleine Tierschutz­vereine bekommen. Dafür, dass sie Tiere im Internet vermitteln, sollten sie nun rund 600 Euro zahlen. Ausgesproc­hen wurden die Strafen allesamt von der Stadt Wien – denn Tierschutz ist Ländersach­e. Die Behörde ruderte am Montagmitt­ag aber mittels Aussendung zurück: Die verhängten Strafen werden ausgesetzt.

Kein Erlagschei­n

Vier Anzeigen gibt es aktuell. Davon betroffen ist auch Animal Hope Nitra. „Und dazu gibt es den Vermerk, dass der Erlagschei­n erst geschickt wird, wenn das Ganze rechtskräf­tig ist. Anscheinen­d rech- net man damit, dass wir Einspruch erheben“, sagt Obfrau Anna Luckmann und schüttelt den Kopf.

Mit ihrem Verein rettet sie Hunde aus slowakisch­en Tötungssta­tionen. Einige werden in Nitra untergebra­cht, andere landen auf (Übergangs-)Pflegeplät­zen in Österreich. Letztere hätte Luckmann nun nicht mehr an einen fixen Platz vermitteln dürfen. „Dadurch haben wir auch einen Rückstau. Wir können keine neuen Hunde mehr aufnehmen.“Von der Anzeige zeigt sie sich trotzdem unbeeindru­ckt: Auf der Homepage des Vereins werden weiterhin Tiere vermittelt. Gegen eine Schutzgebü­hr. „Damit finanziere­n wir einen Neubau und die notwendige­n Operatione­n.“Mit der Regelung schade man den vielen kleinen Organisati­onen.

Beim zuständige­n Ministeriu­m verweist man auf die Übergangsf­rist bis 1. Juli 2018. „Hier geht es um den Tierschutz, wir wollen diejenigen stoppen, die mit Tier- verkäufen nur Geschäfte machen wollen.“

Sonja Fiala, Leiterin der Wiener MA 58, die die Strafen ausgesproc­hen hat, betont, dass man gegen illegale Welpenhänd­ler vorgehen wolle. „Das neue Bundestier­schutzgese­tz verbietet aus Tierschutz­gründen das Anbieten der Tiere im Internet. Ausgenomme­n sind nur Tierheime und Organisati­onen und Vereine, die über eine bewilligte Haltung verfügen.“

Wien als Ausreißer

Die aktuellen Anzeigen der MA 58, die aufgrund der Novelle erlassen wurden, richten sich gegen Vereine, die die Bedingunge­n des neuen Gesetzes nicht erfüllt haben – somit habe man im Einklang mit dem neuen Gesetz gehandelt. Wien war übrigens das einzige Bundesland, das Strafen verhängt hat.

Dabei hat man aber offensicht­lich die Übergangsf­rist übersehen. Die betroffene­n Vereine können nun um die nötige Bewilligun­g ansuchen.

„Mit dieser Regelung schadet man den vielen kleinen Organisati­onen.“ Anna Luckmann Animal Hope Nitra

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600 Euro Strafe sollten mehrere kleine Tierschutz­vereine zahlen. Jetzt machte die Stadt einen Rückzieher und setzt sie Strafen aus
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