Lebenslange Haft für Mordversuch an Exfreundin
Urteil. Höchststrafe ist noch nicht rechtskräftig
Zu lebenslanger Haft ist am Montagabend ein 27-jähriger Afghane von einem Wiener Schwurgericht verurteilt worden, nachdem er seiner Ex-Freundin fünf Mal mit einem Messer in den Kopf gestochen hatte. Die 22-Jährige überlebte, ist seither aber ein Pflegefall. Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes fiel einstimmig aus.
Die Rechtsvertreterin der Betroffenen bekam 50.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Zudem haftet der Afghane für künftige Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Die Bluttat hatte sich am 12. Juli 2016 an der U-BahnStation Währinger Straße ereignet. Der Angeklagte war eigenen Angaben zufolge vor den Taliban nach Österreich geflüchtet, wo er der Frau, mit der er entfernt verwandt ist, als Verlobter vermittelt wurde. Die Verlobung scheiterte aber, weil der Hilfsarbeiter die von der Familie der Frau geforderten 11.000 Euro nicht auf bringen konnte.Die beiden führten daher eine heimliche Beziehung, die sich zusehends verdüsterte. Während der Mann zu arbeiten auf hörte, von der Fürsorge lebte und sich Alkohol und Cannabis hingab, holte die Frau den Schulabschluss nach, ließ sich zur Kindergärtnerin ausbilden, besuchte eine Fahrschule und einen Englisch-Kurs. Außerdem legte sie das Kopftuch ab.
Nachdem sie ihrem Freund mitgeteilt hatte, dass sie sich von ihm trennen werde, passte dieser die 22-Jährige mit gezücktem Klappmesser ab und stach ihr fünf Mal in den Kopf. Die 22-Jährige wurde einen Monat lang im künstlichen Tiefschlaf behandelt. Weitere Monate verbrachte sie auf der Intensivstation und im Reha-Zentrum.