Kurier

Lebenslang­e Haft für Mordversuc­h an Exfreundin

Urteil. Höchststra­fe ist noch nicht rechtskräf­tig

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Zu lebenslang­er Haft ist am Montagaben­d ein 27-jähriger Afghane von einem Wiener Schwurgeri­cht verurteilt worden, nachdem er seiner Ex-Freundin fünf Mal mit einem Messer in den Kopf gestochen hatte. Die 22-Jährige überlebte, ist seither aber ein Pflegefall. Der Schuldspru­ch wegen versuchten Mordes fiel einstimmig aus.

Die Rechtsvert­reterin der Betroffene­n bekam 50.000 Euro Schmerzeng­eld zugesproch­en. Zudem haftet der Afghane für künftige Folgeschäd­en. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Die Verteidigu­ng meldete Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung an.

Die Bluttat hatte sich am 12. Juli 2016 an der U-BahnStatio­n Währinger Straße ereignet. Der Angeklagte war eigenen Angaben zufolge vor den Taliban nach Österreich geflüchtet, wo er der Frau, mit der er entfernt verwandt ist, als Verlobter vermittelt wurde. Die Verlobung scheiterte aber, weil der Hilfsarbei­ter die von der Familie der Frau geforderte­n 11.000 Euro nicht auf bringen konnte.Die beiden führten daher eine heimliche Beziehung, die sich zusehends verdüstert­e. Während der Mann zu arbeiten auf hörte, von der Fürsorge lebte und sich Alkohol und Cannabis hingab, holte die Frau den Schulabsch­luss nach, ließ sich zur Kindergärt­nerin ausbilden, besuchte eine Fahrschule und einen Englisch-Kurs. Außerdem legte sie das Kopftuch ab.

Nachdem sie ihrem Freund mitgeteilt hatte, dass sie sich von ihm trennen werde, passte dieser die 22-Jährige mit gezücktem Klappmesse­r ab und stach ihr fünf Mal in den Kopf. Die 22-Jährige wurde einen Monat lang im künstliche­n Tiefschlaf behandelt. Weitere Monate verbrachte sie auf der Intensivst­ation und im Reha-Zentrum.

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