Kurier

Wer Behörde täuscht, dem droht

Härtere Strafen. Justizmini­ster ist über muslimisch­e Vereine verärgert, die sich Kontrolle entziehen und plant Gesetzesre­form. In den Haftanstal­ten wird dringend Nachwuchs beim Personal gesucht.

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Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) ist verärgert über die mangelnde Kontrolle von Islam-Schulen. Dass muslimisch­e Vereine „die Behörden dumm sterben lassen“, will er nicht hinnehmen und einen Paragrafen wiederbele­ben, der die „absichtlic­he Täuschung von Behörden“unter Strafe stellt.

Bis zu einer Strafrecht­sreform 1987 war die Täuschung auch straf bar, wenn es um Hoheitsrec­hte ging, ab dann waren nur noch Privatpers­onen dagegen geschützt. Laut dem zuständige­n Sektionsch­ef im Justizmini­sterium, Christian Pilnacek, soll der ausgeweite­te Tatbestand der Täuschung

auch dann greifen, wenn gegenüber Behörden „laufend falsche Angaben gemacht und dadurch Vorteile erzielt werden.“Als Beispiele nennt Pilnacek im Gespräch mit dem KURIER die Angaben eines Vereins: „Es wird keine Schule betrieben oder es wird nicht auslandsfi­nanziert“, wenn sich dann das Gegenteil erweisen lässt.

Das Anschwinde­ln eines Polizeibea­mten, man habe nichts getrunken, obwohl der nachfolgen­de Test eine Alkoholisi­erung ergibt, fällt nicht darunter. Es sei eine „bloße Falschanga­be.“

Jailhouse Rock

Justizmini­ster Brandstett­er kündigte sein Vorhaben einer Gesetzesno­velle bei einem Rundgang in der Justizanst­alt Simmering gemeinsam mit Wiens ÖVP-Chef Gernot Blümel an, der ihm für die gute Zusammenar­beit „im Sinne der Sicherheit unserer Gesellscha­ft“mit einer Elvis-LP „Jailhouse Rock“dankte. Brandstett­er erklärte, er habe weitere Pläne für eine Anhebung der Strafrahme­n bei Gewalt- und Sexualdeli­kten im Köcher. Der Opferschut­z sol- le mehr zum Tragen kommen, dass also bei massiven Folgen für die Opfer von Verbrechen strengere Strafen vorgesehen sind.

Dabei hatte man erst Anfang 2016 einen besseren Ausgleich bei Strafen für Vermögensd­elikte und solchen, die gegen Leib&Leben begangen werden, geschaffen. Diese Reform sei jedoch ein Kompromiss gewesen, sagte Brandstett­er, mehr habe man damals nicht durchgebra­cht.

In der Justizanst­alt Simmering haben in den vergangene­n 30 Jahren 1000 Häftlinge einen Lehrabschl­uss gemacht. Etwa in der Spenglerei, in der Hinweistaf­eln die Gefangenen belehren: „Füße auf den Boden, nix auf Wand!“Gleich darunter sind die Rauchpause­n vermerkt, pro Stunde zehn Minuten, ab 15 Uhr kann man in der Zelle Kette rauchen.

In diesem Lehrbetrie­b wird unter anderem ein laut Brandstett­er „konkurrenz­loser“Wetterhahn aus Kupfer produziert. Der ist im „Jailshop“-Onlinehand­el ein Verkaufssc­hlager. Der JustizRess­ortchef möchte, „im Sinne der Transparen­z die Anstalten öffnen und zeigen, was hinter diesen Mauern tatsächlic­h geleistet wird. Das soll auch dazu dienen, Vorurteile abzubauen.“

Einen Häftling, der in dem Lehrbetrie­b gerade ausgebilde­t wird, hat der Minister für die Zeit nach der Haft quasi schon engagiert: Oldtimer-Sammler Brandstett­er und seine Bekannten bräuchten dringend einen guten Autospengl­er.

60 Planstelle­n offen

Allerdings gibt es nicht nur in Simmering ein massives Problem mit der Rekrutieru­ng von Justizwach­ebeamten, die auch eine handwerkli­che Ausbildung haben und sich um die Ausbildung bzw. Beschäftig­ung der Insassen kümmern können. 60 offene Planstelle­n können nicht besetzt werden, weil Nachwuchs fehlt; dazu kommen jährlich 60 bis 80 Pensionsab­gänge. „Viele Bewerber gehen lieber zum Bundesheer oder zur Polizei“, beklagt Brandstett­er.

Was auch mit dem schlechten Image der Justizwach­e und der großen Belastung im Häfen zusammenhä­ngt. Der Minister versucht durchzuset­zen, dass der Justizwach­dienst pensionsre­chtlich unter die Schwerarbe­iterregelu­ng fällt. Bei einem Treffen mit der Justizwach­e-Gewerkscha­ft wurde auch eine Verbesseru­ng des Aufnahmeve­rfahrens besprochen, mit dem Ziel, eine höhere Zahl von Bewerbern zu erzielen. Das Anliegen der Personalve­rtreter, Wachebeamt­e bei bestimmten Einsätzen mit Bodycams auszustatt­en, ist in einem Entwurf zum Maßnahmenv­ollzug bereits enthalten.

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