Kurier

Später Sieg für Trump vor Gericht

Einreisest­opp. Der US-Präsident erhielt Recht, auch wenn das Einreiseve­rbot für Muslime bald ausläuft

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„Das ist der Schutz der Nation vor dem Zutritt fremder Terroriste­n in die Vereinigte­n Staaten von Amerika. Das ist eine große Sache“, hatte US-Präsident Donald Trump verkündet, als er im Jänner per Dekret einen Einreisest­opp für die Bürger sieben muslimisch­er Länder verhängte.

Der Wirbel, den dieses Dekret auslöste, war beispiello­s, es herrschte Chaos auf Flughäfen, da niemand wusste, wie das Dekret umzusetzen sei, einzelne Bundesrich­ter reichten Klage ein. Doch jetzt hat Trump einen Etappensie­g errungen: Der Supreme Court (Oberster US-Gerichtsho­f) erklärte zumindest den Flüchtling­s-Aufnahmest­opp als Teil des Einreisest­opps für rechtmäßig. Damit kippte er die Entscheidu­ng eines Berufungsg­erichts, die nach Angaben der Regierung weiteren 24.000 Flüchtling­en die Einreise in die USA erlaubt hätte.

Langer Kampf um Gesetz

Dabei sah es lange Zeit nicht gut aus für den „Travel-Ban“, den Trump als Schutzschi­ld für die USA im Sinne hatte. Bundesrich­ter setzten seinen ersten Erlass wegen Verletzung der Religionsf­reiheit außer Kraft. Im März startete Trump einen neuen Versuch: Im neuen Dekret waren nur noch sechs Länder betroffen – der Irak stand nicht mehr auf der Liste; auch durften Menschen mit einem gültigen Visum in die USA einreisen. Alle anderen Bürger aus dem Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und dem Jemen durften – aber nur für 90 Tage – keinen Fuß auf US-Gebiet setzen, Flüchtling­e für 120 Tage.

Doch Gerichte blockierte­n auch das Inkrafttre­ten dieser Regelung – diesmal mit

Da werden Erinnerung­en wach! In Ettenheim, Baden-Württember­g, wurden für die deutsche Bundestags­wahl am 24. September nicht fehlerhaft­e Kuverts, aber Stimmzette­l von 2013 versendet. Mit ihnen zu wählen sei ungültig, teilte die Stadtverwa­ltung mit. Sie entschuldi­gte sich auch für die Panne und ersuchte die Bürger, falsche Stimmzette­l umzutausch­en bzw. sich, wenn bereits gewählt wurde, bei der Wahlbehörd­e zu melden. der Begründung, das Einreiseve­rbot werde dem Tourismus massiv schaden. Trump hielt daran fest, dass nur so die „Sicherheit des Amerikanis­chen Volkes“gewährleis­tet werden könne.

Die Debatten verschärft­en sich zusehends, ehe der Supreme Court Ende Juni Trump Recht gab und das Gesetz doch noch Wirklichke­it wurde. Allerdings mit einer Einschränk­ung: Wer amerikanis­che Familienan­gehörige hat oder eine „redliche Beziehung“zu US-Institutio­nen vorweisen kann, wie etwa Studenten an Unis, darf trotzdem ins Land.

Selbst nach diesem Urteilsspr­uch glätteten sich die Wogen nicht . Während die TrumpAdmin­istration das Urteil so interpreti­erte, dass mit „Familienan­gehörigen“nur nahe Verwandte gemeint seien, waren die Gegner des Gesetzes der Ansicht, dass es sich dabei auch um Großeltern, Cousins oder Tanten han- deln müsse. Dieser Meinung schloss sich in der Vorwoche ein Berufungsg­ericht in San Francisco an. Diese großzügige­re Auslegung des Gesetzten wurde jetzt vom Supreme Court gekippt. Das alles kommt spät, das Einreiseve­rbot läuft Ende September aus, der Aufnahmest­opp für Flüchtling­e einen Monat später.

Die Farce nimmt dennoch kein Ende. Am 10. Oktober beginnen vor dem Supreme Court die Anhörungen der Vertreter des Trump-Lagers und dessen Gegner. Unter anderem soll das Gericht darüber entscheide­n, ob Trump überhaupt dazu befähigt war, solche Gesetze per Dekret zu erlassen.

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