Später Sieg für Trump vor Gericht
Einreisestopp. Der US-Präsident erhielt Recht, auch wenn das Einreiseverbot für Muslime bald ausläuft
„Das ist der Schutz der Nation vor dem Zutritt fremder Terroristen in die Vereinigten Staaten von Amerika. Das ist eine große Sache“, hatte US-Präsident Donald Trump verkündet, als er im Jänner per Dekret einen Einreisestopp für die Bürger sieben muslimischer Länder verhängte.
Der Wirbel, den dieses Dekret auslöste, war beispiellos, es herrschte Chaos auf Flughäfen, da niemand wusste, wie das Dekret umzusetzen sei, einzelne Bundesrichter reichten Klage ein. Doch jetzt hat Trump einen Etappensieg errungen: Der Supreme Court (Oberster US-Gerichtshof) erklärte zumindest den Flüchtlings-Aufnahmestopp als Teil des Einreisestopps für rechtmäßig. Damit kippte er die Entscheidung eines Berufungsgerichts, die nach Angaben der Regierung weiteren 24.000 Flüchtlingen die Einreise in die USA erlaubt hätte.
Langer Kampf um Gesetz
Dabei sah es lange Zeit nicht gut aus für den „Travel-Ban“, den Trump als Schutzschild für die USA im Sinne hatte. Bundesrichter setzten seinen ersten Erlass wegen Verletzung der Religionsfreiheit außer Kraft. Im März startete Trump einen neuen Versuch: Im neuen Dekret waren nur noch sechs Länder betroffen – der Irak stand nicht mehr auf der Liste; auch durften Menschen mit einem gültigen Visum in die USA einreisen. Alle anderen Bürger aus dem Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und dem Jemen durften – aber nur für 90 Tage – keinen Fuß auf US-Gebiet setzen, Flüchtlinge für 120 Tage.
Doch Gerichte blockierten auch das Inkrafttreten dieser Regelung – diesmal mit
Da werden Erinnerungen wach! In Ettenheim, Baden-Württemberg, wurden für die deutsche Bundestagswahl am 24. September nicht fehlerhafte Kuverts, aber Stimmzettel von 2013 versendet. Mit ihnen zu wählen sei ungültig, teilte die Stadtverwaltung mit. Sie entschuldigte sich auch für die Panne und ersuchte die Bürger, falsche Stimmzettel umzutauschen bzw. sich, wenn bereits gewählt wurde, bei der Wahlbehörde zu melden. der Begründung, das Einreiseverbot werde dem Tourismus massiv schaden. Trump hielt daran fest, dass nur so die „Sicherheit des Amerikanischen Volkes“gewährleistet werden könne.
Die Debatten verschärften sich zusehends, ehe der Supreme Court Ende Juni Trump Recht gab und das Gesetz doch noch Wirklichkeit wurde. Allerdings mit einer Einschränkung: Wer amerikanische Familienangehörige hat oder eine „redliche Beziehung“zu US-Institutionen vorweisen kann, wie etwa Studenten an Unis, darf trotzdem ins Land.
Selbst nach diesem Urteilsspruch glätteten sich die Wogen nicht . Während die TrumpAdministration das Urteil so interpretierte, dass mit „Familienangehörigen“nur nahe Verwandte gemeint seien, waren die Gegner des Gesetzes der Ansicht, dass es sich dabei auch um Großeltern, Cousins oder Tanten han- deln müsse. Dieser Meinung schloss sich in der Vorwoche ein Berufungsgericht in San Francisco an. Diese großzügigere Auslegung des Gesetzten wurde jetzt vom Supreme Court gekippt. Das alles kommt spät, das Einreiseverbot läuft Ende September aus, der Aufnahmestopp für Flüchtlinge einen Monat später.
Die Farce nimmt dennoch kein Ende. Am 10. Oktober beginnen vor dem Supreme Court die Anhörungen der Vertreter des Trump-Lagers und dessen Gegner. Unter anderem soll das Gericht darüber entscheiden, ob Trump überhaupt dazu befähigt war, solche Gesetze per Dekret zu erlassen.