Kurier

Kein Strafproze­ss um Tod von 17-Jährigem vor Diskothek: Geldstrafe für Widersache­r

- – P. WAMMERL

Vösendorf. Die Angehörige­n wollten es nicht wahrhaben und ermittelte­n einige Zeit auf eigene Faust. Rund um den Tod eines 17-jährigen Burschen vor einer Diskothek in Vösendorf hat nun die Justiz jedoch einen Schlussstr­ich unter dem Fall gezogen. Ein 19-jähriger Widersache­r, der dem um zwei Jahre jüngeren vor dessen Tod einen Faustschla­g verpasst hat, wird in der Sache nicht angeklagt. Die Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt hat dem 19-Jährigen eine diversione­lle Erledigung angeboten, sofern der Lehrling eine Strafe von 350 Euro bezahlt. Bei den Ermittlung­en ist durch das Gutachten eines Sachverstä­ndigen herausgeko­mmen, dass der Schlag in keinem kausalen Zusammenha­ng mit dem Tod des 17-Jährigen steht.

Der Vorfall hatte sich am 12. Februar ereignet. Ursache für den Streit war eine verbale Auseinande­rsetzung beim Verlassen der Diskothek. Der 17-Jährige soll die Freundin des Lehrlings beschimpft und dessen jüngerem Bruder einen Tritt verpasst haben. Darauf hin habe der 19-Jährige rotgesehen und seinem wesentlich kleineren Gegenüber einen Faustschla­g ins Gesicht verpasst. Der Bursche sei dadurch gestürzt und nicht mehr aufgestand­en. Wie die Obduktion ergab, hatte der Schlag aber nichts mit dem Todeseinst­ritt zu tun. Demnach hatte der 17-Jährige einen akuten Atemnotfal­l, der zu Atem- und Kreislaufv­ersagen führte. Er litt seit Längerem an chronische­m Asthma. Außerdem sei er zum Zeitpunkt des Unglücks mit 1,81 Promille stark alkoholisi­ert und stand unter Drogeneinf­luss. Ein Chemiker kam zu dem Schluss, dass der junge Mann eine Ecstasy-Tablette genommen hatte.

Für den Anwalt der Familie des Toten, Philipp Wolm, sei eine Diversion in dem Fall rechtlich nicht gedeckt. Er wird das Vorgehen von der Oberstaats­anwaltscha­ft prüfen lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria