Kein Strafprozess um Tod von 17-Jährigem vor Diskothek: Geldstrafe für Widersacher
Vösendorf. Die Angehörigen wollten es nicht wahrhaben und ermittelten einige Zeit auf eigene Faust. Rund um den Tod eines 17-jährigen Burschen vor einer Diskothek in Vösendorf hat nun die Justiz jedoch einen Schlussstrich unter dem Fall gezogen. Ein 19-jähriger Widersacher, der dem um zwei Jahre jüngeren vor dessen Tod einen Faustschlag verpasst hat, wird in der Sache nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat dem 19-Jährigen eine diversionelle Erledigung angeboten, sofern der Lehrling eine Strafe von 350 Euro bezahlt. Bei den Ermittlungen ist durch das Gutachten eines Sachverständigen herausgekommen, dass der Schlag in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Tod des 17-Jährigen steht.
Der Vorfall hatte sich am 12. Februar ereignet. Ursache für den Streit war eine verbale Auseinandersetzung beim Verlassen der Diskothek. Der 17-Jährige soll die Freundin des Lehrlings beschimpft und dessen jüngerem Bruder einen Tritt verpasst haben. Darauf hin habe der 19-Jährige rotgesehen und seinem wesentlich kleineren Gegenüber einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Der Bursche sei dadurch gestürzt und nicht mehr aufgestanden. Wie die Obduktion ergab, hatte der Schlag aber nichts mit dem Todeseinstritt zu tun. Demnach hatte der 17-Jährige einen akuten Atemnotfall, der zu Atem- und Kreislaufversagen führte. Er litt seit Längerem an chronischem Asthma. Außerdem sei er zum Zeitpunkt des Unglücks mit 1,81 Promille stark alkoholisiert und stand unter Drogeneinfluss. Ein Chemiker kam zu dem Schluss, dass der junge Mann eine Ecstasy-Tablette genommen hatte.
Für den Anwalt der Familie des Toten, Philipp Wolm, sei eine Diversion in dem Fall rechtlich nicht gedeckt. Er wird das Vorgehen von der Oberstaatsanwaltschaft prüfen lassen.