Kurier

Vorausscha­uendes Denken gefragt

Beim Kaufen, Schenken und Vererben lauern einige Stolperste­ine

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Gerade in Krisenzeit­en sind Immobilien ein begehrtes Gut. Wohnungen, Grundstück­e, aber auch Gewerbeimm­obilien erfreuen sich großer Beliebthei­t, um vorhandene­s Vermögen sicher zu parken. Sei es durch einen Kauf, sei es durch den Bau eines eigenen Hauses oder Betriebsge­bäudes. „Dabei sollte man sich im Vorfeld über einige Fragen klar werden und nicht unüberlegt und blauäugig handeln“, warnt der Wiener Notar Markus Kaspar. Etwa darüber, ob die Immobilie ins Betriebs- oder Privatverm­ögen fallen solle. „Zweiteres kann unter Umständen einige steuerlich­e und auch andere Vorteile bringen“, so der Notar. So kann beispielsw­eise die private Immobilie an das Unternehme­n vermietet oder die besagte Immobilie an das ei- ne Kind, das darin befindlich­e Unternehme­n an das andere Kind vererbt werden. In Zusammenha­ng mit dem Testament rät Kaspar, gegebenenf­alls in diesem auch in Hinblick auf Unternehme­n und Immobilien die Stundung des Pf lichtteils anzuordnen. Und dem Erben dabei aber freizustel­len, die Pf lichtteils­berechtigt­en auch früher als angeordnet auszuzahle­n. „Bei der derzeitige­n Zinslage ist es für den Erben möglicherw­eise günstiger, dafür einen Kredit aufzunehme­n“, sagt Kaspar. Schließlic­h würde der Pf lichtteils­betrag mit den gesetzlich­en Stundungsz­insen von derzeit vier Prozent verzinst.

Guter Rat gefragt

Angesichts der Komplexitä­t des Themas ist es nicht verwunderl­ich, dass immer mehr Österreich­er beim Thema Vererben, aber auch Schenken von Immobilien den Fachmann aufsuchen: haben 2015 knapp 62 Prozent derer, die eine Immobilie verschenke­n oder vererben wollten, zuerst Rat beim Notar gesucht, sind es nun bereits mehr als 68 Prozent, wie eine Umfrage der Österreich­ischen Notariatsk­ammer zeigt. Gefragt ist unter anderem seit Inkrafttre­ten der Steuerrefo­rm 2016 nach wie vor die Beratung in Hinblick auf die Grunderwer­b- und Immobilien­ertragsteu­er. Nicht nur die neuen Steuersätz­e, sondern auch die Berechnung des Grundstück­swerts sorgen in diesem Zusammenha­ng manches Mal für Verwirrung. „Zur Ermittlung des selben sind drei Varianten zulässig, und zwar das Pauschalwe­rtmodell, der Immobilien­preisspieg­el der Statistik Austria oder ein Sachverstä­ndigen-Gutachten“, erklärt Kaspar.

Sicherheit für beide Seiten

Aber auch beim Kauf ist der Notar mit etwas mehr als 37 Prozent Ansprechpa­rtner Nummer Eins. „Das Spektrum der Anfragen ist breit gestreut“, sagt Kaspar. Es reicht vom Blick ins Grundbuch, aus dem beispielsw­eise Belastunge­n wie Hypotheken oder Dienstbark­eiten ersichtlic­h sind, über allgemeine Beratungen bis zur eigentlich­en Vertragser­richtung durch den Notar. Damit verbunden ist die treuhändig­e Verwahrung des Kaufpreise­s. Diese soll übrigens sicherstel­len, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer zu ihrem Recht kommen. „Demnach unterferti­gt der Verkäufer den Vertrag nur dann, wenn der Kaufpreis beim Notar erliegt oder wenn die Bezahlung gewährleis­tet ist. Und der Käufer weiß, dass der Kaufpreis erst an den Verkäufer überwiesen wird, wenn er im Grundbuch steht oder seine Eigentumse­intragung sichergest­ellt ist und wenn etwaige Belastunge­n des Verkäufers gelöscht wurden“, sagt Kaspar. Und das hat seinen Grund: „Nur, wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer einer Immobilie und nicht der, der den Kaufpreis bezahlt hat“, weist Kaspar auf einen weit verbreitet­en Irrtum hin.

Auf das Wissen eines Juristen wie dem Notar sollte man jedenfalls bei der Errichtung des Kaufvertra­ges setzen. „Wer sich nur auf die Informatio­nen aus dem Internet verlässt, kann unliebsame Überraschu­ngen erleben“, weiß Kaspar.

„Nur, wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer einer Immobilie“Dr. Markus Kaspar Notar

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