Kurier

Seisenbach­er kämpft weiter gegen seine Auslieferu­ng

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Strafverfo­lgung. Der österreich­ische Ex-Judoka Peter Seisenbach­er hat erneut Rechtsmitt­el gegen einen Bescheid der ukrainisch­en Migrations­behörde (DMS) eingelegt, die ihn zuvor wegen Verstößen gegen das ukrainisch­e Fremdenrec­ht zum Verlassen des Landes bis 12. Oktober aufgeforde­rt hatte. Dies geht aus Informatio­nen hervor, die nun in der ukrainisch­en Gerichtsda­tenbank veröffentl­icht wurden.

Nachdem das Kiewer Verwaltung­sgericht einen diesbezügl­ichen Antrag Seisenbach­ers am 25. Oktober wegen Nichtzustä­ndigkeit des Gerichts zurückgewi­esen und deshalb nicht behandelt hatte, brachte der Österreich­er seinen Antrag nunmehr am 6. November beim Gericht des Kiewer Schewtsche­nko-Bezirks ein.

Kein Termin

Als Resultat eines computeris­ierten Auswahlver­fahrens ist der stellvertr­etende Leiter des Bezirksger­ichts für den Antrag zuständig, Verhandlun­gstermine liegen bisher keine vor.

Konkret will der Olympiasie­ger im Verwaltung­sverfahren den am 6. Oktober erlassenen Bescheid der Migrations­behörde zur Ausreise innerhalb von fünf Tagen auf heben lassen, dem er nicht Folge geleistet hat. Laut Gericht hat die Behörde bisher auf einen Antrag auf Zwangsdepo­rtation verzichtet. Die von Österreich begehrte Auslieferu­ng von Seisenbach­er war im Oktober wegen Verjährung (nach ukrainisch­em Recht) der ihm von der Staatsanwa­ltschaft Wien vorgeworfe­nen Sexualdeli­kte mit Minderjähr­igen abgelehnt worden.

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