Seisenbacher kämpft weiter gegen seine Auslieferung
Strafverfolgung. Der österreichische Ex-Judoka Peter Seisenbacher hat erneut Rechtsmittel gegen einen Bescheid der ukrainischen Migrationsbehörde (DMS) eingelegt, die ihn zuvor wegen Verstößen gegen das ukrainische Fremdenrecht zum Verlassen des Landes bis 12. Oktober aufgefordert hatte. Dies geht aus Informationen hervor, die nun in der ukrainischen Gerichtsdatenbank veröffentlicht wurden.
Nachdem das Kiewer Verwaltungsgericht einen diesbezüglichen Antrag Seisenbachers am 25. Oktober wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts zurückgewiesen und deshalb nicht behandelt hatte, brachte der Österreicher seinen Antrag nunmehr am 6. November beim Gericht des Kiewer Schewtschenko-Bezirks ein.
Kein Termin
Als Resultat eines computerisierten Auswahlverfahrens ist der stellvertretende Leiter des Bezirksgerichts für den Antrag zuständig, Verhandlungstermine liegen bisher keine vor.
Konkret will der Olympiasieger im Verwaltungsverfahren den am 6. Oktober erlassenen Bescheid der Migrationsbehörde zur Ausreise innerhalb von fünf Tagen auf heben lassen, dem er nicht Folge geleistet hat. Laut Gericht hat die Behörde bisher auf einen Antrag auf Zwangsdeportation verzichtet. Die von Österreich begehrte Auslieferung von Seisenbacher war im Oktober wegen Verjährung (nach ukrainischem Recht) der ihm von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen abgelehnt worden.