Motorboot-Unfall am Wörthersee: Lenker wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess. Nach dem tödlichen Motorboot-Unfall im Juni auf dem Wörthersee, bei dem ein 44-jähriger Niederösterreicher von Bord fiel und ums Leben kam, sind nun der Bootslenker und ein Vertreter des Bootsbesitzers angeklagt.
Der Unfall hatte sich am 2. Juni ereignet, insgesamt befanden sich fünf Menschen an Bord: vier Freunde aus Niederösterreich und der 32-jährige Bootsführer als Vertreter des Eigentümers. Das Boot fuhr am späten Nachmittag in westlicher Richtung, als der 44-jährige Lenker, er hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut, vor Maria Wörth laut Aussagen von Au- genzeugen einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging der Unternehmer aus dem Waldviertel über Bord. Was danach passierte, darüber gibt es unterschiedliche Zeugenaussagen.
Die Obduktion ergab, dass der Verunglückte wahrscheinlich mit dem Kopf in die Schiffsschraube geraten war, weil beim Boot der Rückwärtsgang eingelegt worden sein dürfte. Der Beschuldigte will beim Manöver ebenfalls über Bord gegangen sein. Laut dem Gutachter ist das aber praktisch unmöglich.
Dem Niederösterreicher wird neben grob fahrlässiger Tötung auch das Vergehen der Gefährdung der körperli- chen Sicherheit vorgeworfen. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Haft.
Laut einem Bericht der Krone wirft der Verteidiger des 44-jährigen Angeklagten, Alexander Todor-Kostic, der Staatsanwaltschaft unvollständige Ermittlungen vor. „Es gibt 20 Fragen zu technischen Ungereimtheiten, ein Privatgutachten und eine Zeitspanne von fast einer Minute im Zuge des Unfalls, die nicht berücksichtigt wurden“, sagt Todor-Kostic.
Ebenfalls angeklagt wird jener 32-jährige, der als Vertreter des Bootseigentümers an Bord war. Ihm wird fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen.