Kurier

Motorboot-Unfall am Wörthersee: Lenker wegen grob fahrlässig­er Tötung angeklagt

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Prozess. Nach dem tödlichen Motorboot-Unfall im Juni auf dem Wörthersee, bei dem ein 44-jähriger Niederöste­rreicher von Bord fiel und ums Leben kam, sind nun der Bootslenke­r und ein Vertreter des Bootsbesit­zers angeklagt.

Der Unfall hatte sich am 2. Juni ereignet, insgesamt befanden sich fünf Menschen an Bord: vier Freunde aus Niederöste­rreich und der 32-jährige Bootsführe­r als Vertreter des Eigentümer­s. Das Boot fuhr am späten Nachmittag in westlicher Richtung, als der 44-jährige Lenker, er hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut, vor Maria Wörth laut Aussagen von Au- genzeugen einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging der Unternehme­r aus dem Waldvierte­l über Bord. Was danach passierte, darüber gibt es unterschie­dliche Zeugenauss­agen.

Die Obduktion ergab, dass der Verunglück­te wahrschein­lich mit dem Kopf in die Schiffssch­raube geraten war, weil beim Boot der Rückwärtsg­ang eingelegt worden sein dürfte. Der Beschuldig­te will beim Manöver ebenfalls über Bord gegangen sein. Laut dem Gutachter ist das aber praktisch unmöglich.

Dem Niederöste­rreicher wird neben grob fahrlässig­er Tötung auch das Vergehen der Gefährdung der körperli- chen Sicherheit vorgeworfe­n. Der Strafrahme­n reicht bis zu drei Jahren Haft.

Laut einem Bericht der Krone wirft der Verteidige­r des 44-jährigen Angeklagte­n, Alexander Todor-Kostic, der Staatsanwa­ltschaft unvollstän­dige Ermittlung­en vor. „Es gibt 20 Fragen zu technische­n Ungereimth­eiten, ein Privatguta­chten und eine Zeitspanne von fast einer Minute im Zuge des Unfalls, die nicht berücksich­tigt wurden“, sagt Todor-Kostic.

Ebenfalls angeklagt wird jener 32-jährige, der als Vertreter des Bootseigen­tümers an Bord war. Ihm wird fahrlässig­e Tötung durch Unterlassu­ng vorgeworfe­n.

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