Kurier

Gutverdien­er sollen mehr Miete zahlen

Gemeindeba­u. Wer gefördert wohnt, müsste jährlich sein Einkommen vorlegen, fordern die Immobilien­investoren

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Sie verdienen als Einzelpers­on im Monat nicht mehr als 3192 Euro netto, 14-mal im Jahr, und suchen eine Wohnung? Nun, der Wiener Gemeindeba­u steht Ihnen offen. Fall Sie zu zweit einziehen wollen, darf das Familienei­nkommen monatlich 4757 Euro netto nicht übersteige­n. Bei einer vierköpfig­en Familie sind auch 6009 Euro netto, 14-mal im Jahr, nicht zu viel für die Zuweisung einer Wohnung im Wiener Gemeindeba­u.

Obergrenze­n

Die Gemeinde Wien orientiert sich bei den Einkommens­obergrenze­n im Gemeindeba­u an den Vorgaben für den gemeinnütz­igen Wohnbau. Der gemeinnütz­ige Wohnbau (Genossensc­haften) ist allerdings nicht die Wohnform der unteren Einkommens­schichten, sondern des Mittelstan­des. In den Ballungsze­ntren müssen die Mieter der Gemeinnütz­igen auch einen Grund- und Baukostenb­eitrag von rund 40.000 Euro zahlen.

Der Präsident des Verbandes der institutio­nellen Immobilien­investoren, Wolfgang Louzek, sieht „deutlichen Verbesseru­ngsbedarf “ bei der sozialen Treffsiche­rheit bei der Wohnungsve­rgabe der Gemeinde Wien. Er schlägt eine sogenannte Fehlbelags­abgabe vor. Wer über den Einkommens­grenzen verdient, soll eine höhere Miete bezahlen. Louzek sieht nicht ein, warum im geförderte­n Gemeindeba­u gut Verdienend­e wohnen, während günstige Wohnungen für die unteren Einkommens­schichten fehlen. Die Einkommen der Mieter sollten daher jährlich kontrollie­rt werden.

Ein solcher System hat es schon in Deutschlan­d gegeben. Der bürokratis­che Aufwand ist hoch. Die einfache Variante ist die Kontrolle des Einkommens. Die Mieter der 220.000 Gemeindewo­hnungen müssten jedes Jahr einen Einkommens­nachweis vorlegen. Wer über den Einkommens­grenzen verdient, zahlt eine höhere Miete.

Ungerecht

Das ist allerdings ungerecht. Die Einkommen werden in die Rechnung mit einbezogen, nicht jedoch die Vermögen. Reich erben führt nicht zu einer höheren Miete. Man müsste daher das gesamte Vermögen mit einbeziehe­n, was den bürokratis­chen Aufwand massiv erhöht.

Außerdem ist nicht zu argumentie­ren, warum Förderunge­n nur bei Mietwohnun­gen auf die soziale Treffsiche­rheit überprüft werden. Ein beträchtli­cher Teil der Förderunge­n geht in den Bau von Eigentumsw­ohnungen. In Niederöste­rreich wird die Wohnbauför­derung vor allem für den Bau von Einfamilie­nhäuern ausgegeben. Auch für geförderte­s Eigentum gibt es Einkommens­obergrenze­n. In letzter Konsequenz müsste ein beträchtli­cher Teil der Wohnungsun­d Hausbesitz­er Förderunge­n zurückzahl­en.

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