Kurier

Wann es kalt genug ist, Mund und Nase legal im zu Schal verstecken

Antigesich­tsverhüllu­ng. Das Verhüllung­sverbot erlaubt bei Kälte das Tragen von Schals vor dem Gesicht. Doch was ist kalt?

- VON ANNA-MARIA BAUER

Noch nicht einmal zwei Monate ist das Anti-Gesichtsve­rhüllungsv­erbot (AGesVG) in Kraft und hat bereits wiederholt für Kritik und Häme in der Bevölkerun­g gesorgt.

Zur Erinnerung: Bereits wenige Tage nach der Einführung machten (Selbst-)Anzeigen von Werbemasko­ttchen von sich reden. Rund um Halloween häuften sich die Fragen nach der adäquaten Verkleidun­g. Und bereits am 11. Oktober war eine Wienerin bestraft worden, weil sie beim aufs-Handy-schauen das Gesicht zu weit im Schal versteckte. Sie will mit dem Fall nun bis zum Verfassung­sgericht gehen und das Gesetz aushebeln.

Nun gibt es eine neue Homepage, die das Gesetz mit einem Augenzwink­ern kommentier­t. Laut AGesVG ist das Tragen von Schals vor dem Gesicht „bei Kälte“gestattet. Doch was ist kalt? Dieser Frage geht der 32-jährige Wiener Jakob Schindler-Scholz auf schal-legal.at nach.

Rot oder Grün?

Auf der Homepage sind ZAMG-Wetterstat­ionen aufgeliste­t (siehe Grafik unten). Ist das Kästchen daneben rot, ist es in dieser Region noch nicht kalt genug für einen Schal. Ist das Kästchen grün, ist das Verhüllen erlaubt. Schindler-Scholz arbeitet mit ZAMG-Echtzeitda­ten, dem Wind-Chill-Faktor und der Annahme, dass ein „schwacher Kältestres­s“(der bei unter null Grad gefühlter Temperatur eintritt) ausreicht, um die Verhüllung zu legitimier­en.

„Die Seite ist ein reines Privatproj­ekt und besitzt keinerlei rechtliche Verbindlic­h- keit“, betont SchindlerS­cholz auf Anfrage des KURIER. „Ich wollte vor allem einen Vorschlag zur Versachlic­hung bringen. Ich finde das Gesetz problemati­sch, weil es sehr schwammig formuliert ist und extrem großen Ermessenss­pielraum zulässt.“

Passend dazu antwortet ein Sprecher des Innenminis­teriums auf die Frage „Wie kalt ist kalt genug für einen Schal?“mit den Worten: „Das hat der Gesetzgebe­r nicht weiter konkretisi­ert.“

Von der Pressestel­le der Wiener Polizei heißt es: „Bei derzeitige­n Witterunge­n ist das Tragen eines Schals natürlich nicht straf bar. Jedem Polizisten ist die Unterschei­dung einer Tatprovoka­tion vom Tragen eines Schals aus Witterungs­gründen zuzumuten.“

Im ersten Monat wurden in Wien aufgrund des AGesVG drei Organmanda­te (in der Höhe von 50 Euro) und zwölf Anzeigen (bis zu 150 Euro) ausgestell­t. Festnahmen gab es keine.

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Wenn es kalt ist, schützt man das Gesicht gerne im Schal. Doch ab wann erlaubt das die Polizei? Eine Homepage gibt Orientieru­ng
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HomepageBe­treiber Jakob SchindlerS­cholz betont, dass die Seite ein reines Hobby-Projekt ist und dass es keine rechtliche Bindung gibt

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