Kurier

Urteil bewertet Aussehen von Zeuginnen

Fall Dr. L. Richter merkte „extravagan­ten Kleidungss­til“und Piercings von Ex-Frau und Tochter an

- – ELISABETH HOLZER

„Extravagan­ter Kleidungss­til“, „überladene Person“: Wie weit darf ein Richter in der (äußeren) Beurteilun­g einer Zeugin gehen?

Der Grazer Richter Andreas Rom ließ Erscheinun­gsbilder mit in seine Urteilsbeg­ründung fließen. Etwa das der Ex-Frau jenes steirische­n Mediziners, den er in erster Instanz frei sprach: Eduard L. wurde vorgeworfe­n, seine vier mittlerwei­le erwachsene­n Kinder seelisch gequält zu haben. Der Mediziner wies die Vorwürfe stets von sich.

Mündlich im Verhandlun­gssaal begründete Rom den Freispruch mit der Anmerkung, dass L. von seiner Familie gehasst werde: „Schlussend­lich ist das für mich nichts anderes als ein verspätete­r Rosenkrieg.“Wie

profil berichtet, bewertet er in der schriftlic­hen Version auch das optische Erschei- nungsbild der Zeugen, also der Ex-Frau sowie deren Kinder. Über eine der Töchter heißt es: „Offensicht­lich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entspreche­nd, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschm­uck betrifft, in keiner Weise als konservati­v zu bezeichnen.“Piercings fanden so Eingang in das Urteil.

„Beleidigen­d“

Die Geschwiste­r sind empört. „Wir hatten uns Gerechtigk­eit von diesem Verfahren erhofft“, teilten sie am Dienstag mit. „Bekommen haben wir eine zutiefst beleidigen­de und menschenve­rachtende Urteilsbeg­ründung.“An dem Abend, als der Prozess mit dem Freispruch endete, brachen zwei der vier Kinder zusammen. Tief verletzt zeigten sie den Richter, aber auch den Ankläger wegen Verhandlun­gsführung und Ermittlung­sverfahren bei der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft an.

Werner Zinkl, Präsident der Richterver­einigung, will dazu nichts sagen: Es handle sich um ein „laufendes Verfahren“. Allerdings betont Zinkl im KURIER-Gespräch, er hoffe auf weniger Emotion. „Ich denke, der sachliche Weg, den ich schon einmal eingemahnt habe, ist der richtige. Das Rechtsmitt­elGericht ist am Zug.“

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Richter Andreas Rom erwähnte Piercings in Urteilsbeg­ründung

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