Kurier

Online-Shopping künftig ohne Hürden

EU. Bürger können in Europa grenzüberg­reifend Tickets oder Geräte im Netz kaufen

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Händler und Dienstleis­ter dürfen Kunden aus anderen EU-Mitgliedsl­ändern künftig nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren. Darauf haben sich die Vertreter des EU-Rats, Parlaments und der Kommission nun geeinigt. Der Vizepräsid­ent der EU-Kommission, Andrus Ansip, sprach von einer „ausgezeich­neten Neuigkeit für die Konsumente­n“. Ansip sagte: „Heute beenden wir die ungerechtf­ertigte Diskrimini­erung beim Online- Shopping“. Mit den neuen Regeln könnten die Europäer künftig wählen, von welcher Webseite sie etwas kaufen wollen, ohne blockiert oder umgeleitet zu werden.

Bürger sollen im gesamten Binnenmark­t über das Internet etwa neue elektronis­che Geräte oder Konzerttic­kets kaufen oder ein Auto mieten können, genauso wie in ihrem Heimatland. Händler dürfen nicht mehr verlangen, dass Kunden etwa mit einer Kreditkart­e bezahlen müssen, die im jeweiligen Staat ausgestell­t wurde. Anbieter können Kunden aber in begründete­n Fällen einen Aufschlag berechnen.

Reaktionen

Für Geschäftsl­eute bringe die neue Regelung auch ein Mehr an Sicherheit über die Grenzen hinweg. „Wir bekennen uns zum Ausbau des globalen Handels und sind klar gegen den Protektion­ismus und die Abschottun­g, für die US-Präsident Donald Trump wirbt“, sagt der ÖVP-EU-Abgeordnet­e Paul Rübig. „Das ist ein wichtiger Etappensie­g für ein Ende von Geoblockin­g“, sagt auch der EU-Abgeordnet­e der SPÖ, Josef Weidenholz­er. Dieser kritisiert allerdings, dass dies nicht für digitale Inhalte wie das Streaming von Netflix oder Spotify gilt.

Österreich war das einzige EU-Land, das sich im Ministerra­t mit einem Veto gegen die Verordnung gestellt hatte. Hierzuland­e hatte es seitens des Handelsver­bands massive Kritik gegen die Verordnung gegeben. Laut diesem widerspric­ht die damit einhergehe­nde de facto Ver- pflichtung der Händler zum Vertragsab­schluss nämlich dem Recht auf Vertragsfr­eiheit. Es sei daher eine „reine Superstar-Regulierun­g.“

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Internet-Shops dürfen EU-Bürger nicht mehr benachteil­igen

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