Prozess gegen Grasser & Co könnte sich um weitere Monate verzögern
Buwog-Verfahren. Am 12. Dezember soll Prozess starten. Jetzt muss OGH prüfen, ob Richterin wirklich zuständig ist.
Nach acht Jahren Ermittlungen und 19 Tage vor dem geplanten Prozessbeginn ist immer noch ungewiss, wer die zuständige Richterin für KarlHeinz Grasser und 14 Mitangeklagte ist. Das könnte den Start des Buwog-Prozesses um Monate verzögern.
Am Mittwoch wurde bekannt: Der Oberste Gerichtshof (OGH) prüft auf Antrag der Generalprokuratur die Richter-Zuständigkeit im sogenannten Villa-Esmara-Verfahren. Es geht dabei um ein gescheitertes Trainingszentrum der Immofinanz für Spitzensportler in der Nähe von Monaco. Ex-ImmofinanzChef Karl Petrikovics und dem Tennismanager Ronald Leitgeb wird Untreue vorgeworfen.
Richterin Marion Hohenecker verurteilte Leitgeb im Juni 2016, Petrikovics war damals verhandlungsunfä- hig. Der OGH hob das Urteil auf und ordnete eine Prozesswiederholung vor einem neuen Schöffensenat an, zuständig ist nun Richterin Caroline Csarmann.
Aber auch gegen Petrikovics – mittlerweile wieder für verhandlungsfähig befunden – muss im Fall Villa Esmara noch verhandelt werden. Nur: Vor wem? Darüber scheiden sich die Geister. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass thematisch zusammenhängende Verfahren miteinander verbunden werden. Es gibt bislang aber noch keine höchstgerichtliche Judikatur, ob das auch für Neuauflagen und deren ausgeschiedene (noch nicht verhandelte) Teile bzw. Angeklagte gilt.
Kompliziert genug, aber was hat das alles mit KHG zu tun? Petrikovics ist auch bei Buwog angeklagt. Nach der Strafprozessordnung ist jener Richter für ein neu anfallendes Verfahren zuständig, bei dem schon ein älteres Verfahren gegen einen der Angeklagten anhängig ist. Dieses Glied in der Kette ist Petrikovics, seine Richterin heißt immer noch Hohenecker, daher fiel ihr der Buwog-Prozess gegen Grasser, Petrikovics&Co zu.
Nach der Beschwerde eines Verteidigers beim Verfassungsgerichtshof schaltete sich die Generalprokuratur ein. Sie kam zum Ergebnis, dass Richterin Csarmann im Villa-Esmara-Fall über Leitgeb und Petrikovics gemeinsam entscheiden sollte, und trug das an den OGH heran.
Prozessprogramm
Folgt das Höchstgericht der Ansicht, wäre Csarmann für Petrikovics auch im Fall Buwog zuständig – und Hohenecker den Vorsitz los. Diese erarbeitet seit Monaten ein Programm für den Buwog-Prozess und sollte ihn am 12. Dezember eröffnen.
Wie OGH-Pressesprecherin Alexandra Michel-Kwapinski dem KURIER sagte, sei „mehr oder weniger auszuschließen“, dass der OGH bis dahin entscheidet. Ob der Buwog-Prozess trotz dieser Unsicherheit über seine Vorsitzende beginnt, ist im Landesgericht noch unklar.