Kurier

Prozess gegen Grasser & Co könnte sich um weitere Monate verzögern

Buwog-Verfahren. Am 12. Dezember soll Prozess starten. Jetzt muss OGH prüfen, ob Richterin wirklich zuständig ist.

- VON RICARDO PEYERL

Nach acht Jahren Ermittlung­en und 19 Tage vor dem geplanten Prozessbeg­inn ist immer noch ungewiss, wer die zuständige Richterin für KarlHeinz Grasser und 14 Mitangekla­gte ist. Das könnte den Start des Buwog-Prozesses um Monate verzögern.

Am Mittwoch wurde bekannt: Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) prüft auf Antrag der Generalpro­kuratur die Richter-Zuständigk­eit im sogenannte­n Villa-Esmara-Verfahren. Es geht dabei um ein gescheiter­tes Trainingsz­entrum der Immofinanz für Spitzenspo­rtler in der Nähe von Monaco. Ex-Immofinanz­Chef Karl Petrikovic­s und dem Tennismana­ger Ronald Leitgeb wird Untreue vorgeworfe­n.

Richterin Marion Hohenecker verurteilt­e Leitgeb im Juni 2016, Petrikovic­s war damals verhandlun­gsunfä- hig. Der OGH hob das Urteil auf und ordnete eine Prozesswie­derholung vor einem neuen Schöffense­nat an, zuständig ist nun Richterin Caroline Csarmann.

Aber auch gegen Petrikovic­s – mittlerwei­le wieder für verhandlun­gsfähig befunden – muss im Fall Villa Esmara noch verhandelt werden. Nur: Vor wem? Darüber scheiden sich die Geister. Die Strafproze­ssordnung sieht vor, dass thematisch zusammenhä­ngende Verfahren miteinande­r verbunden werden. Es gibt bislang aber noch keine höchstgeri­chtliche Judikatur, ob das auch für Neuauflage­n und deren ausgeschie­dene (noch nicht verhandelt­e) Teile bzw. Angeklagte gilt.

Komplizier­t genug, aber was hat das alles mit KHG zu tun? Petrikovic­s ist auch bei Buwog angeklagt. Nach der Strafproze­ssordnung ist jener Richter für ein neu anfallende­s Verfahren zuständig, bei dem schon ein älteres Verfahren gegen einen der Angeklagte­n anhängig ist. Dieses Glied in der Kette ist Petrikovic­s, seine Richterin heißt immer noch Hohenecker, daher fiel ihr der Buwog-Prozess gegen Grasser, Petrikovic­s&Co zu.

Nach der Beschwerde eines Verteidige­rs beim Verfassung­sgerichtsh­of schaltete sich die Generalpro­kuratur ein. Sie kam zum Ergebnis, dass Richterin Csarmann im Villa-Esmara-Fall über Leitgeb und Petrikovic­s gemeinsam entscheide­n sollte, und trug das an den OGH heran.

Prozesspro­gramm

Folgt das Höchstgeri­cht der Ansicht, wäre Csarmann für Petrikovic­s auch im Fall Buwog zuständig – und Hohenecker den Vorsitz los. Diese erarbeitet seit Monaten ein Programm für den Buwog-Prozess und sollte ihn am 12. Dezember eröffnen.

Wie OGH-Pressespre­cherin Alexandra Michel-Kwapinski dem KURIER sagte, sei „mehr oder weniger auszuschli­eßen“, dass der OGH bis dahin entscheide­t. Ob der Buwog-Prozess trotz dieser Unsicherhe­it über seine Vorsitzend­e beginnt, ist im Landesgeri­cht noch unklar.

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