Kurier

„Das würde wohl nicht ausreichen“

Justiz. Nazi-Liederbuch laut Experte noch kein Grund für Verurteilu­ng

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Neben der heftigen politische­n Debatte, die aufgrund des Nazi-Liederbuch­es der Burschensc­haft von FPÖSpitzen­politiker Udo Landbauer tobt, beschäftig­t der Fall nun auch die Justiz. Die Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt bestätigte, ein Ermittlung­sverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf nationalso­zialistisc­he Wiederbetä­tigung eingeleite­t zu haben – und zwar von Amts wegen, eine Anzeige gegen Landbauer oder seine Burschensc­haft „Germania“war nicht notwendig.

Aber wäre es auch ausreichen­d für eine Verurteilu­ng, dass in seiner Burschensc­haft ein Liederbuch auftaucht, in dem der Nationalso­zialismus verherrlic­ht wird?

„Das würde per se wohl noch nicht ausreichen“, sagt Christian Pilnacek, Leiter der Strafrecht­ssektion im Justizmini­sterium. „Derzeit ist es Gegenstand der Ermittlung­en, ob es einen Vorsatz für nationalso­zialistisc­he Wiederbetä­tigung gab und welche Mitglieder mit welchem Wissen gehandelt haben“, erklärt der Spitzenbea­mte. Pil- nacek fügt jedoch hinzu, dass für eine etwaige Verurteilu­ng – auf Wiederbetä­tigung stehen bis zu zehn Jahre Haft – ein klarer Beweis vorliegen müsse, dass diese Lieder auch unter einem bestimmten Vorsatz gesungen wurden.

Sprich: Ohne ein Video, das jemanden beim Singen dieser Lieder zeigt,oder ähnliches wäre eine Verurteilu­ng unwahrsche­inlich. „So etwas wäre schon von Relevanz, ohne eindeutige­n Hinweis wird man sich da schwer tun.“Zu entscheide­n hätten das in einem Prozess letztlich auch Geschworen­e, schildert der Spitzenbea­mte. Auch eine Auflösung der in Verruf geratenen Burschensc­haft sei nach jetzigem Wissenssta­nd „relativ unwahrsche­inlich“.

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