„Das würde wohl nicht ausreichen“
Justiz. Nazi-Liederbuch laut Experte noch kein Grund für Verurteilung
Neben der heftigen politischen Debatte, die aufgrund des Nazi-Liederbuches der Burschenschaft von FPÖSpitzenpolitiker Udo Landbauer tobt, beschäftigt der Fall nun auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigte, ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf nationalsozialistische Wiederbetätigung eingeleitet zu haben – und zwar von Amts wegen, eine Anzeige gegen Landbauer oder seine Burschenschaft „Germania“war nicht notwendig.
Aber wäre es auch ausreichend für eine Verurteilung, dass in seiner Burschenschaft ein Liederbuch auftaucht, in dem der Nationalsozialismus verherrlicht wird?
„Das würde per se wohl noch nicht ausreichen“, sagt Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium. „Derzeit ist es Gegenstand der Ermittlungen, ob es einen Vorsatz für nationalsozialistische Wiederbetätigung gab und welche Mitglieder mit welchem Wissen gehandelt haben“, erklärt der Spitzenbeamte. Pil- nacek fügt jedoch hinzu, dass für eine etwaige Verurteilung – auf Wiederbetätigung stehen bis zu zehn Jahre Haft – ein klarer Beweis vorliegen müsse, dass diese Lieder auch unter einem bestimmten Vorsatz gesungen wurden.
Sprich: Ohne ein Video, das jemanden beim Singen dieser Lieder zeigt,oder ähnliches wäre eine Verurteilung unwahrscheinlich. „So etwas wäre schon von Relevanz, ohne eindeutigen Hinweis wird man sich da schwer tun.“Zu entscheiden hätten das in einem Prozess letztlich auch Geschworene, schildert der Spitzenbeamte. Auch eine Auflösung der in Verruf geratenen Burschenschaft sei nach jetzigem Wissensstand „relativ unwahrscheinlich“.