Kurier

Die „schwarzen Schafe“unter den Anwälten

Disziplina­rstrafen. Anwalt drohte mit Medien, das kostete 3500 Euro. Verfahren gegen Grasser-Anwalt ist noch offen.

- VON

Dass ein Vorarlberg­er Rechtsanwa­lt seinen Prozessgeg­ner damit erpressen wollte, die Sache publik zu machen, ist ihm nicht gut bekommen: Er wurde vom Disziplina­rrat wegen Beeinträch­tigung von Ehre und Ansehen des Standes zu 3500 Euro Geldbuße verdonnert. Mit seiner Berufung beim Obersten Gerichtsho­f (OGH) blitzte er ab.

Der Anwalt hatte beim Prozess, in dem er die Klage gegen einen Klienten abwehren sollte, schlechte Karten. Der Richter signalisie­rte, dass er der Klage stattgeben werde. Darauf hin forderte der Anwalt von der Gegenseite, die Klage zurückzuzi­ehen. Widrigenfa­lls werde er die Medien unterricht­en, einige Journalist­en hätten ohnehin bereits Interesse bekundet.

Der OGH sah im „Drohen mit massiver Einschaltu­ng der Medien“ein schwerwieg­endes Fehlverhal­ten. Die Geldbuße sei ohnehin im unteren Bereich des bis zu 45.000 Euro reichenden Rahmens angesiedel­t.

Ebenfalls 3500 Euro musste ein Anwalt in OÖ zahlen, weil er den Werklohn von 850 Euro für ein von ihm privat bestelltes Grabkreuz erst nach zwei Zahlungser­innerungen und einer anwaltlich­en Mahnung überwiesen hatte. Sinngemäße Begründung für die Disziplina­rstrafe: Anwälte, die etwas schuldig bleiben, vermitteln kein Vertrauen in die Zunft.

1000 Euro Geldbuße setzte es für einen Wiener Anwalt, der seinen Prozessgeg­ner als „menschlich verkommen“, „verdorben“sowie als „Person der übelsten Sorte“und „kranken Straftäter“bezeichnet hatte.

Besonders streng beurteilte der OGH die Vorverurte­ilung von Ausländern durch einen Anwalt in OÖ. Dieser musste Verfahrens­hilfe für einen ausländisc­hen Beschuldig­ten übernehmen, wollte den Fall aber schnell wieder loswerden und machte seinem Ärger am Computer Luft. Auf Facebook missachtet­e er die Unschuldsv­ermutung und bezeichnet­e Ausländer pauschal als „kriminelle Straftäter“. Dafür gab es eine saftige Strafe, nämlich 7500 Euro.

Herausgebo­xt hat der OGH hingegen einen Anwalt, der zu 3000 Euro verdonnert wurde, weil er im Zuge eines Ehestreits seiner Frau ein blaues Auge geschlagen hatte. Sie war mit dem Auto gegen einen anderen Wagen gekracht und hatte Sachschade­n verursacht, was ihren Ehemann erzürnte. Der Anwalt attackiert­e die Frau, sie zeigte ihn an, wollte dann aber nicht gegen ihn aussagen. Genau das brachte das Disziplina­rgericht aber in Beweisnots­tand. Der tätliche Angriff könne „verschiede­nste Begleitums­tände gehabt haben“, baute der OGH dem handgreifl­ichen Anwalt eine Brücke und hob die Geldbuße auf. „Ein Rechtsanwa­lt, der einen Ehestreit hat, begeht nicht bereits dadurch ein Disziplina­rvergehen“, stellte das Höchstgeri­cht grundsätzl­ich fest.

Grasser-Prozess

Noch offen ist das Disziplina­rverfahren gegen den Strafverte­idiger von Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter. Er hatte das Privatlebe­n der Schöffen im Buwog-Prozess ausspionie­rt und diese darauf angesproch­en. Das könnte den Anschein der verbotenen Beeinfluss­ung darstellen; es gab eine Anzeige.

Newspapers in German

Newspapers from Austria