Viele Hürden, um schlagende Burschenschaft aufzulösen
Affäre Germania. Bundeskanzler Sebastian Kurz und Innenminister Herbert Kickl wollen Debatte über NS-Liederbuch aus der Welt schaffen
Die Regierung kündigte am Mittwoch im Ministerrat an, die durch aufgetauchte NaziLiederbücher in Verruf geratene Burschenschaft „Germania zu Wiener Neustadt“auflösen zu wollen. Geschehen soll dies über ein nun eingeleitetes Auflösungsverfahren – der zuständige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will die Auflösung allerdings vom Ausgang des bereits laufenden Strafverfahrens abhängig machen. Es besteht der Verdacht auf straf bare Handlungen nach dem NS-Verbotsgesetz.
Der KURIER erklärt, wie die Auflösung des Vereins genau ablaufen soll.
Darauf gab Innenminister Kickl keine Antwort. Wartet man die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab, ist es ein längerer Prozess. Kickl wolle nicht voreilig entscheiden, denn das Vereinsrecht sei „ein hohes Gut“, betonte er.
„Nein“, sagt der auf Vereinsrecht spezialisierte Wiener Anwalt Thomas Höhne im KURIER-Gespräch: „Die Vereinsbehörde, in diesem Fall die niederösterreichische Landespolizeidirektion, kann autonom entscheiden und braucht keine gerichtliche Verurteilung abzuwarten.“
Höhne erklärt, dass dem Verein nachgewiesen werden müsse, dass die Lieder mit rassistischem und antisemitischen Inhalt aktuell auch gesungen wurden. Das Liederbuch, um das es geht, wurde 1997 herausgegeben und könne „kein Grund“für die Auflösung des Vereins sein, da der aktuelle Bezug zur Auflösung fehlen würde. Wo ist die Auflösung von Vereinen geregelt? Im Vereinsgesetz, Paragraf 29. Demnach kann die zuständige Vereinsbehörde per Bescheid die Auflösung eines Vereins verfügen. Welchen politischen Wert hat die Ankündigung von Innenminister Kickl?
Einen symbolischen. Wenn beim Verfahren herauskommt, dass die Auflösung nicht möglich ist, kann Kickl immer noch sagen, dass er zumindest etwas unternommen habe. Was sind die nächsten Schritte der Vereinsbehörde?
Wie Niederösterreichs Landespolizeidirektor Konrad Kogler bestätigt, wurde bereits am Mittwoch ein Verfahren zur Vereinsauflösung eingeleitet. Die Erkenntnisse aus dem laufenden strafrechtlichen Verfahren f ließen darin ein. Was, wenn strafrechtliche Verfehlungen festgestellt werden?
In diesem Fall würde ein Bescheid zur Auflösung an den Verein ergehen. „Wie in einem Rechtsstaat üblich gibt es auch die Möglichkeit dagegen Berufung einzulegen“, erklärt Polizeichef Kogler. Wie reagiert die Burschenschaft Germania auf den Auflösungsversuch?
Ob man – falls nötig – alle Rechtsmittel ausschöpfen werde, ließ der Sprecher der Burschenschaft, Philipp Wenninger, offen. Wenn sie rechtlich in Ordnung sei, würde man die Auflösung der Burschenschaft selbstverständlich hinnehmen. Was ist zum Strafverfahren bisher bekannt? Der ehemalige Obmann der Germania, der die Liederbücher mit seinen Zeichnungen künstlerisch gestaltete, ist jahrzehntelanges SPÖMitglied, ehemals hochrangiger Magistratsbediensteter und Träger des Ehrenzeichens von Wiener Neustadt.
Er wurde am Dienstag aus der Partei ausgeschlossen. Gegenüber dem sagt er, dass seine Zeichnungen keinen Bezug zu den umstrittenen Texten hätten. Diese seien bereits vor 20 Jahren geschwärzt worden. Wie die Passagen in das Buch gekommen sind, wisse er nicht.