Ex-Minister: „Die Kritik an der Strafrechtsreform ist zu einseitig“
Schützenhilfe fürEdts tadler. Brand st ett er verteidigt den Vorstoß der Regierung beim Sexual strafrecht
Das jüngst präsentierte Vorhaben der türkis-blauen Regierung, noch vor dem Sommer Verschärfungen im Sexualstrafrecht auszuarbeiten, stieß unter praktizierenden Juristen und StrafrechtsProfessoren auf breite Ablehnung. Die obersten Vertreter der Richter, Anwälte und Opferschützer erklärten, dass sie eine Strafrechtsverschärfung nicht für notwendig erachten und kritisierten die Ansiedelung der geplanten Taskforce im Innenministerium – das nicht für das Strafrecht zuständig ist.
Dem stellt sich nun der Ex-Justizminister und Verfassungsrichter in spe, Wolfgang Brandstetter, entgegen: „Die Kritik, die da aufkam, ist mir ehrlich gesagt etwas zu einseitig“, sagte der renommierte Jurist zum KURIER. „In der Diskussion um diese vernünftige Maßnahme“, sagt er, „haben wir eine ordentliche Schieflage.“
„Vernünftiges Paket“
Brandstetter verweist darauf, dass es schließlich nicht nur um „ein plakatives Rauf und Runter der Strafdrohung“gehe, sondern um ein noch von ihm in der Justizgruppe der Koalitionsverhandlungen mitausgearbeitetes Gesamtkonzept. Es sei sehr wohl notwendig, sich Strafrahmenanzusehen, sagt Brandstetter. Der wesentliche Punkt sei zudem, dass sich im von ihm angesprochenen Konzept auch transparentere Straf zu messungen, besserer Opferschutz und neue Regelungen für Rückfallstäter finden. „All das wurde in der Kritik an der Frau Staatssekretärin und den Plänen der Regierung zu wenig berücksichtigt“, mahnt er. Der Kurzzeit-Vizekanzler geht davon aus, dass sich die von Edtstadler geführte Taskforce auch dieser Themen annehmen werde. Insgesamt rechnet Brandstetter mit einem „vernünftigen Paket“, dessen Basis sich bereits im Regierungsprogramm finde. Die Kritik, dass für eine Evaluierung der jüngsten Strafrechts reform zu wenig Zeit bleibe, lässt er nicht gelten :„ Im angegebenenZeitraum von einem Jahr wird sich das ausgehen.“
Kein Problem mit Kickl
Dass die Taskforce von einer Staatssekretärin, die dem für Strafrecht im Sinne der Gewaltentrennung nicht zuständigen Innenminister weisungsgebunden ist, stört Brandstetter nicht: „Letztlich geht es ja um eine Gesetzesvorlage der gesamten Regierung, die sowieso jeder Minister unterschreiben muss.“Gerade Edtstadler sei aufgrund ihrer Vergangenheit als Richterin und Justizress ort-Mitarbeiterin„ her vor ragendqua lifiziert“, unterstützterdietürkis-blaue Argumentation.
Der Ex-Minister auf einemÖVP-Ticketgehtdavon aus, „dass die Strafrechtssektion natürlich in den Prozess rund um die Taskforce der Frau Staatssekretärin eingebunden sein wird“. Die Abteilung im Justizressort verfüge schließlich über „hervorragende Beamte“und sei „in dieser Frage unverzichtbar “– sie auszubooten wäre demnach „undenkbar“, so Brandstetter.