Bis zu 10.000 Geschädigte durch dubiose Bitcoin-Firma
Optioment. Geworben wurde mit einem „wöchentlichen Zinssatz von 1,5 bis 4 Prozent“und einer Absicherung durch einen Fonds mit 35.000 Bitcoins: Diese abenteuerlichen Zusagen schienen vielen Anlegern angesichts der BitcoinEuphorie offenbar glaubwürdig. Jetzt haben „womöglich mehr als 10.000 Menschen“ihr Geld verloren, berichten das ORFMagazin-Eco und die Presse.
Wie viel Geld tatsächlich in das System namens „Optioment“floss, ist unklar. Die FMA hatte die Firma Ende Jänner mit Verdacht auf Betrug und illegales Pyramidenspiel angezeigt. Laut Beteiligten sollen 12.000 Bitcoins verloren sein, was nach aktuellem Kurs knapp 100 Mio. € wären. Laut Presse und Eco hätten Österreicher die Produkte von Optioment maßgeblich vertrieben und beworben, zwei Brüder aus der Steiermark und ein Niederösterreicher (Eigenbezeichnung „drei Musketiere“). Die Staatsanwaltschaft Wien hat Interpol eingeschaltet, um etwaige weitere Opfer in Europa zu finden.
„Unsere Mandanten sind nicht die Betreiber von Optioment, sondern waren nur im Vertrieb tätig“, heißt es seitens ihrer Anwaltskanzlei Brandl & Talos. Sie hätten selbst investiert, seien Geschädigte und hätten selbst Anzeige gegen die Optioment-Betreiber, den Dänen Lucas M. und Letten Alex P., erstattet. Zwei Treffen habe es mit den mutmaßlichen Optioment-Chefs gegeben, die übrige Kommunikation sei über Mails, Chats und Videokonferenzen gelaufen. Laut Presse ist in einer Videokonferenz Lucas M. nur zu hören, nicht zu sehen. Seine Webcam zeigt ein Schwarzbild, weil der Strom ausgefallen sei.
Verschollen
Die Österreicher wüssten selbst nicht, wo sich die investierten Bitcoins befinden, weil sie „in den Zahlungsfluss nicht eingebunden waren“, erklären die Anwälte.
Teilnehmer erzählen von „sektenartig verlaufenen“Optioment-Werbeveranstaltungen. Einige Monate lang wurde den Anlegern Geld ausgezahlt, Ende November 2017 ist das System kollabiert. Die FMA erhielt daraufhin viele Beschwerden. Eine Prüfung habe keine Konzessionspflicht für Optioment ergeben – und somit keine Zuständigkeit der Behörde. Weil aber der Verdacht auf ein betrügerisches System bestand, wurde die Staatsanwaltschaft informiert.