Kurier

Online-Premiere mit Pannen: „Der Ansturm ist einfach zu groß“

Nichtrauch­ervotum. Seit vergangene­m Donnerstag kann man online und auf der Behörde das Volksbegeh­ren unterzeich­nen – das müssen Sie wissen

- – M. STEPANEK, B. VORTISCH

Wie viele Unterschri­ften wurden bisher schon gesammelt?

Nach weniger als drei Tagen wurde in der Nacht auf Sonntag die Hürde von 100.000 Stimmen überschrit­ten, die ein Volksbegeh­ren insgesamt braucht, um im Nationalra­t behandelt zu werden. Montag (Stand: 22 Uhr) waren es in dieser Vor-Phase bereits mehr als 182.000 Unterstütz­ungserklär­ungen. Die Server des Innenminis­teriums brachen wegen des Ansturms immer wieder zusammen.

Wann beginnt die eigentlich­e Eintragung­sphase für das Volksbegeh­ren?

Die Eintragung­sphase des Volksbegeh­rens hat noch nicht begonnen, es befindet sich in der Unterstütz­ungsphase. In dieser Vor-Phase benötigt ein Volksbegeh­ren eigentlich nur 8401 Unterschri­ften. Die bisher gesammelte­n Unterschri­ften zählen auch für das Endergebni­s.

Die Wiener Ärztekamme­r hält sich kurz nach Start der Vor-Phase aber noch bedeckt, wann die Eintragung­sphase beantragt wird. Eine landesweit­e Werbekampa­gne in den Wartezimme­rn von Arztpraxen läuft jetzt erst an. Das Endergebni­s des Volksbegeh­rens wird wohl erst im Sommer vorliegen.

Was ist der wesentlich­e Unterschie­d zwischen einem Volksbegeh­ren und einer Volksabsti­mmung?

Im Gegensatz zu einem Volksbegeh­ren ist eine Volksabsti­mmung rechtlich verbindlic­h. In Österreich gab es erst zwei Volksabsti­mmungen: Über den EU-Beitritt und das Atomkraftw­erk Zwentendor­f. Erfolgreic­he Volksbegeh­ren müssen nur im Parlament diskutiert werden.

Wie beteiligt man sich am Volksbegeh­ren?

Das Nichtrauch­er-Volksbegeh­ren (und auch das Frauenvolk­sbegehren) können nicht nur bei einer beliebigen Gemeinde- bzw. Bezirksbeh­örde, sondern seit heuer auch mit Handysigna­tur oder Bürgerkart­e online unterschri­eben werden. Diese Neuerung kommt auch Auslandsös­terreicher­n entgegen.

Was ist der Unterschie­d zwischen Bürgerkart­e und Handysigna­tur?

Beide dienen als kostenlose, rechtsgült­ige elektronis­che Unterschri­ft im Internet. Man muss zwar beide zuerst online aktivieren, aber die Benutzung unterschei­det sich: Für die Bürgerkart­e wird ein Kartenlese­gerät und eine eCard benötigt, für die Handysigna­tur nur ein Mobiltelef­on. Zum Unterzeich­nen braucht man entweder Bürgerkart­e oder Handysigna­tur.

Wie aktiviere ich meine Bürgerkart­e bzw. meine Handysigna­tur?

Die Bürgerkart­e kann man zu Hause über das Internetpo­rtal finanzonli­ne.at oder über einen Rückschein­brief (RSa-Brief) in Betrieb nehmen. Zur Aktivierun­g der Handysigna­tur kann etwa eine schon bestehende Bürgerkart­e, aber auch ein FinanzOnli­ne-Zugang oder Onlinebank­ing verwendet werden. Der schnellste Weg für beide virtuellen Zugangsweg­e ist jedoch die persönlich­e Aktivierun­g in einer offizielle­n Registrier­ungsstelle (Liste der Stellen und Infos auf buergerkar­te.at).

Warum kam es beim Unterzeich­nen zu technische­n Problemen?

IT-Probleme sorgten am Montag für lange Warteschla­ngen und frustriert­e Unterschri­ftswillige in den Magistrate­n und Ämtern sämtlicher Bundesländ­er. Wie Alexander Marakovits, Sprecher des Innenminis­teriums, auf KURIER-Anfrage mitteilte, könne man derzeit leider nichts machen. „So leid es uns tut, wir haben aktuell keine Lösung. Der Ansturm ist einfach zu groß.“Vorwürfe, das Ministeriu­m habe die Systeme mit zu wenig Kapazitäte­n ausgestatt­et, lässt der Sprecher des Innenminis­teriums nicht gelten. Das System sei lange vor dem Eintritt der FPÖ in die Regierung ausgelegt worden.

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