Kurier

Der lange Weg zur mehr Steuergere­chtigkeit

Digitalunt­ernehmen. SPÖ: Der Kampf gegen die Praxis der Steuerverm­eidung reicht nicht

- – I. STEINER-GASHI, BRÜSSEL

Wo liegt einer der größten Unterschie­de zwischen einem traditione­llen und einem digitalen Unternehme­n? In der ungleichen Besteuerun­g – ein Faktum, für dessen Behebung im EU-Binnenmark­t dringend nach Lösungen gesucht wird. Für traditione­lle inländisch­e Geschäftsm­odelle liegt der Steuersatz im EU-Durchschni­tt bei 20,9 Prozent, jener für digitale inländisch­e Geschäftsm­odelle aber beträgt nur 8,5 Prozent. Zudem hatten Steuerschl­upflöcher vor allem den IT-Riesen lange Zeit ermöglicht, auf legalem Weg massiv Abgaben zu sparen.

Auch in diesem Punkt verhärten sich die Fronten zwischen den USA und Europa, haben doch viele IT-Riesen ihren Hauptsitz auf der anderen Seite des Atlantiks. USPräsiden­t Trump hat bereits kritisiert, dass es der EU bei ihren Steuerplän­en darum gehe, erfolgreic­he US-Konzerne auszubrems­en.

„Durch die Schlupf löcher sind die Steuereinn­ahmen in den EU-Staaten in den letzten 20 Jahren um 12,5 Prozent gesunken“, schildert Evelyn Regner, SPÖ-Delegation­sleiterin im EU-Parlament. Mittlerwei­le, sagt sie, seien wichtige Maßnahmen gesetzt – etwa durch den automatisc­hen Informatio­nsaustausc­h zwischen den Finanzbehö­rden. Essentiell aber sei es, digitale Unternehme­n, insbesonde­re die Großen à la Google, Facebook und Co. zur Steuergere­chtigkeit zu führen.

Ein Schritt sei die Berichtspf licht: Laut dieser Vorschrift, die das EU-Parlament bereits mit großer Mehrheit beschlosse­n hat, müssten die multinatio­nalen Konzerne publik machen, welchen Umsatz sie in welchem Land erwirtscha­ftet haben und welche Steuern sie wo zahlen. „Die Transparen­z an sich löst das Problem noch nicht“, gesteht Regner ein. Doch diese Veröffentl­ichungen machten den Wettbewerb sichtbar und erhöhten den Druck auf die Konzerne.

Zurückhalt­ung

Das Problem: Noch agieren die EU-Mitgliedss­taaten, auch Österreich, extrem zurückhalt­end. Mehr Bewegung, auch bei den Staaten, gibt es hingegen laut Regner beim Bemühen, die digitalen Unternehme­n generell gerechter zu besteuern. Derzeit gibt es, auch wenn internatio­nale Unternehme­n mit einem digitalen Geschäftsm­odell von der Datensamml­ung bis zur Verwertung einen Mehrwert in Österreich erzielen, keine Grundlage für eine Besteuerun­g. Unabdingba­r notwendig sei daher auch die Festlegung, was „eine digitale Betriebsst­ätte“sei

Deshalb will der Wirtschaft­sausschuss des EU-Parlaments heute die Einführung einer gemeinsame­n konsolidie­rten Körperscha­ftssteuer-Bemessungs­grundlage mit einer solchen Definition beschließe­n, damit künftig die Gewinnvers­chiebung ein Ende hat und das Steuerrech­t auch für digitale Konzerne gilt. Unternehme­nssteuern sollen demnach dort gezahlt werden, wo die wirtschaft­liche Tätigkeit stattfinde­t.

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Mehr Steuergere­chtigkeit für große IT-Konzerne, fordert die EU

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