Kurier

Ein Baby schwer verletzt, das andere tot: Vater entgeht dennoch einer Mordanklag­e

- – PATRICK WAMMERL

Niederöste­rreich. Seinem sieben Monate alten Sohn Jacob hatte Patrick R. (29) beim Wickeln den Oberschenk­el gebrochen. Trotz Verurteilu­ng und behördlich­en Kontaktver­bots verletzte der gelernte Schlosser seine drei Monate alte Tochter Janika im vergangene­n Sommer so schwer, dass das Baby kurz darauf aufgrund der Misshandlu­ngen starb. Der Gerichtsme­diziner stellte schwere Gehirnschä­den in Folge eines Schütteltr­aumas fest.

Obwohl Patrick R. eingesteht, das Baby aufgrund von Überforder­ung heftig geschüttel­t zu haben, bleibt dem 29-Jährigen eine Mord- anklage erspart. Die Staatsanwa­ltschaft Korneuburg erkannte keinen Tötungsvor­satz und erhob Anklage wegen Körperverl­etzung mit tödlichem Ausgang (Strafrahme­n bis 15 Jahre). Weil die Kindsmutte­r Sabrina T. (28) ihr Baby trotz Verbots des Jugendamts ihrem gewalttäti­gen Freund anvertraut hatte, muss sie sich beim Prozess am 6. März wegen Vernachläs­sigung eines Unmündigen verantwort­en.

Im Spital behandelt

In dem Verfahren wird wohl auch die Frage gestellt, warum das Krankenhau­s Mistelbach keinen Verdacht schöpfte, als Janika am 3. Juli ein- geliefert wurde. Das Kind behielt tagelang keine Nahrung bei sich und brüllte die meiste Zeit. Laut Anklagesch­rift hatte der Vater das Mädchen bereits zwei Tage zuvor stark geschüttel­t. Trotz mehrerer Untersuchu­ngen wurden die bei der späteren Obduktion festgestel­lten Hirnverlet­zungen im Spital nicht bemerkt. Janika wurde daher am 8. Juli aus dem Spital entlassen.

Weil die Kleine kurz darauf nachts wieder mehrmals schrie, habe sie Patrick R. erneut durch heftiges Schütteln ruhiggeste­llt. Als das Baby am nächsten Morgen leblos zusammensa­ckte, wurde es mit dem Notarzthub­schrauber ins SMZ-Ost nach Wien geflogen. Zwei Tage später war Janika tot. Die drei anderen Kinder wurden der Kindsmutte­r von der Jugendwohl­fahrt abgenommen.

Laut Sabrina T.s Rechtsanwa­lt, Robert Zauchinger, hat die Mutter in keiner Weise damit gerechnet, dass so etwas passieren könnte, wenn der Vater die Kinder betreut. „Die Straftat setzt einen Vorsatz voraus. Und der ist nicht gegeben“, sagt Zauchinger.

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Anwalt Robert Zauchinger vertritt die Mutter des Babys

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