Facebook-AGB: Nutzer sind schlecht informiert
Nutzer würden viele Klauseln ablehnen
Facebook-Nutzer, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen, erteilen dem Online-Netzwerk weitreichende Rechte. Facebook darf mit Profilbildern und persönlichen Informationen Werbung machen, die Daten der Nutzer für die Weiterentwicklung seines Produkts analysieren, sie in die USA weiterleiten und auch an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Nutzer verzichten auch auf die Löschung geteilter Informationen.
Dem Großteil der Nutzer ist dies aber nicht bewusst, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien zeigt, für die rund 1000 Nutzer des Online-Netzwerkes zwischen 14 und 70 Jahren befragt wurden.
„Von einer informierten Einwilligung kann keine Rede sein“, sagt Studienautor Robert Rothmann. 99 Prozent der Befragten hätten nicht darüber Bescheid gewusst, dass sie in allen datenschutzrelevanten Klauseln, die ihnen vorgelegt wurden, eingewilligt hätten. Lediglich drei Prozent würden, wenn sie die Wahl hätten, Facebook auch ohne die für sie fragwürdigen Bestimmungen zu nutzen.
Besonders hoch ist die Ablehnung mit jeweils weit über 80 Prozent bei der Verwendung des eigenen Profilbildes für Werbeanzeigen, der Datenweiterleitung in die USA und beim Verzicht auf die Löschung von geteilten Inhalten. Die Studie bestätige, dass Facebook-Nutzer sich nicht ausreichend über die Nutzung ihrer Daten informiert fühlen und personalisierte Werbung ablehnen, sagt Christian Fuchs, Professor für Social Media an der Universität von Westminster in London, der an der Studie beteiligt war. Bei der Einwilligung der Nutzer zu den AGB handle es sich um eine reine Schein-Zustimmung.
Dass nur wenige Nutzer wissen, welche Rechte sie Facebook überantwortet haben, liegt vor allem daran, dass kaum jemand die Nutzungsbedingungen gelesen hat. 78 Prozent der Befragten gaben an, dass sie bei ihrer Registrierung die AGB nicht gelesen oder lediglich überf logen hätten. Als Gründe dafür wurden unter anderem die Textlänge und die Unverständlichkeit des Geschriebenen angegeben.
Trotzdem gültig
An der Gültigkeit der AGB ändert das nichts. „Es ist egal ob die AGB gelesen werden, es reicht, dass man sich anmeldet“, sagt Rothmann: „Wie der Verbraucher die Nutzungsbedingungen wahrnimmt, ist irrelevant.“Dass die neuen EU-Datenschutzregeln, die ab Ende Mai durchgesetzt werden, etwas daran ändern werden, bezweifelt er. Recht sei dehnbar, meint Rothmann: „Erst wenn die ersten Fälle von den Höchstgerichten entschieden werden, wird man sehen, was die neuen EU-Regeln können.“