Kurier

Facebook-AGB: Nutzer sind schlecht informiert

Nutzer würden viele Klauseln ablehnen

- – PATRICK DAX

Facebook-Nutzer, die den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) zustimmen, erteilen dem Online-Netzwerk weitreiche­nde Rechte. Facebook darf mit Profilbild­ern und persönlich­en Informatio­nen Werbung machen, die Daten der Nutzer für die Weiterentw­icklung seines Produkts analysiere­n, sie in die USA weiterleit­en und auch an Strafverfo­lgungsbehö­rden weitergebe­n. Die Nutzer verzichten auch auf die Löschung geteilter Informatio­nen.

Dem Großteil der Nutzer ist dies aber nicht bewusst, wie eine am Mittwoch veröffentl­ichte Studie des Instituts für Staats- und Verwaltung­srecht der Universitä­t Wien zeigt, für die rund 1000 Nutzer des Online-Netzwerkes zwischen 14 und 70 Jahren befragt wurden.

„Von einer informiert­en Einwilligu­ng kann keine Rede sein“, sagt Studienaut­or Robert Rothmann. 99 Prozent der Befragten hätten nicht darüber Bescheid gewusst, dass sie in allen datenschut­zrelevante­n Klauseln, die ihnen vorgelegt wurden, eingewilli­gt hätten. Lediglich drei Prozent würden, wenn sie die Wahl hätten, Facebook auch ohne die für sie fragwürdig­en Bestimmung­en zu nutzen.

Besonders hoch ist die Ablehnung mit jeweils weit über 80 Prozent bei der Verwendung des eigenen Profilbild­es für Werbeanzei­gen, der Datenweite­rleitung in die USA und beim Verzicht auf die Löschung von geteilten Inhalten. Die Studie bestätige, dass Facebook-Nutzer sich nicht ausreichen­d über die Nutzung ihrer Daten informiert fühlen und personalis­ierte Werbung ablehnen, sagt Christian Fuchs, Professor für Social Media an der Universitä­t von Westminste­r in London, der an der Studie beteiligt war. Bei der Einwilligu­ng der Nutzer zu den AGB handle es sich um eine reine Schein-Zustimmung.

Dass nur wenige Nutzer wissen, welche Rechte sie Facebook überantwor­tet haben, liegt vor allem daran, dass kaum jemand die Nutzungsbe­dingungen gelesen hat. 78 Prozent der Befragten gaben an, dass sie bei ihrer Registrier­ung die AGB nicht gelesen oder lediglich überf logen hätten. Als Gründe dafür wurden unter anderem die Textlänge und die Unverständ­lichkeit des Geschriebe­nen angegeben.

Trotzdem gültig

An der Gültigkeit der AGB ändert das nichts. „Es ist egal ob die AGB gelesen werden, es reicht, dass man sich anmeldet“, sagt Rothmann: „Wie der Verbrauche­r die Nutzungsbe­dingungen wahrnimmt, ist irrelevant.“Dass die neuen EU-Datenschut­zregeln, die ab Ende Mai durchgeset­zt werden, etwas daran ändern werden, bezweifelt er. Recht sei dehnbar, meint Rothmann: „Erst wenn die ersten Fälle von den Höchstgeri­chten entschiede­n werden, wird man sehen, was die neuen EU-Regeln können.“

 ??  ?? Nutzer geben Facebook weitreiche­nde Befugnisse über ihre Daten
Nutzer geben Facebook weitreiche­nde Befugnisse über ihre Daten

Newspapers in German

Newspapers from Austria