Kultusamt: „Zwangsweise Vorführung“möglich
Licht ins Moscheen-Dunkel. Bis zu 50 Islamfunktionäre sollen sich heiklem Fragenkatalog stellen
Der für die Glaubensgemeinschaften zuständige Kultusminister im Bundeskanzleramt, Gernot Blümel, hat der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) jetzt ein Ultimatum gestellt: Bis kommenden Freitag (27. April) sollen die sunnitischen Glaubensvertreter die Bundesregierung umfassend unterrichten, was in der Wiener Atib-Moschee in der Dammstraße vorgefallen ist.
Zugleich wurden die Beamten des Kultusamt im Bundeskanzleramt beauftragt, die Vorfälle und den türkischen Verein Atib zu überprüfen und auch mit Einvernahmen zu beginnen: „Die ersten Vorladungen werden unmittelbar ausgefolgt und sind für die kommende Woche vorgesehen. Die Möglichkeit der zwangsweisen Vorführung im Falle des Nichterscheinens wird in der Rechtsmittelbelehrung angekündigt“, so Blümels Order.
Der Minister will erfahren, welche Schritte die IGGÖ gesetzt hat und was geplant ist, um „nationalistisch-militaristische Veranstaltungen in Gemeinschaften und Einrichtungen, die ihrer Verantwortung unterstehen, zu verhindern“?
Weitere Fragen an die Glaubensgemeinschaft sind: – Wo und wann gab es ähnliche Veranstaltungen, und wo sind und waren generell Kinder und Jugendliche beteiligt? – Nach welchen Kriterien werden Moschee-Räumlichkeiten für Veranstaltungen vergeben?Welche Personen wurden wann aufgrund derartiger Vorfälle zur Verantwortung gezogen? – Wie stellt die IGGÖ sicher, dass keinerlei Veranstaltungen oder Aktionen abgehalten werden, die unserer Leitkultur und unseren Grundwerten widersprechen?
– Wurden hinsichtlich anderer Moscheen ebenfalls Veranstaltungen abgesagt oder unterbrochen und personelle Konsequenzen gezogen?
Der Minister will darüber hinaus alle Atib-Moscheen von den neun Beamten des Kultusamts auf ähnliche Ereignisse überprüfen lassen. Dazu sollen Beteiligte auch einvernommen werden. Das Kultusamt geht von „zumindest 30 und bis zu 50 Personen aus“, die dabei zur Befragung geladen werden – von den Moscheen bis zu Vereinsfunktionären. Und letztlich verlangt das Kultusamt von der IGGÖ auch eine bessere Zusammenarbeit, so wie es das Islam-Gesetz ohnehin vorsieht.
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