Niemand will Roland Krenn getötet haben
Drei Angeklagte wehren sich gegen Vorwurf: Opfer nicht absichtlich umgebracht
„Können Sie sich den Grinser ein bisschen aus dem Gesicht nehmen, bitte?“, fragte der Richter am Donnerstagvormittag am Landesgericht Salzburg Robert S. Zum Lachen hätte der 29-jährige frühere Wirt aus dem Innviertel eigentlich nichts: Er muss sich im Prozess mit dem 24jährigen Musiker Richard H. und dessen 21-jähriger ExFreundin Anna-Maria M. wegen des Mordes an Roland Krenn verantworten.
Im Schweinestall des Innviertlers war am 12. Mai 2017 die Leiche des seit August 2016 als vermisst gemeldeten 63-jährigen Salzburgers gefunden worden. Zuvor hatte der 24-jährige Flachgauer, der bereits in U-Haft saß, den entscheidenden Hinweis gegeben. Der Ex-Wirt habe ihn angestiftet, Krenn auszurauben und danach geholfen, die Leiche zu verstecken. Der 29-Jährige beteuerte zum Prozessauftakt seine Unschuld. Ihm sei die Leiche „untergeschoben“worden. „Mein Mandant würde doch nie eine Leiche auf dem Grundstück verstecken, das er kaufen will“, sagte der Anwalt von Robert S.
Schulden als Tatmotiv?
Die Staatsanwaltschaft zeichnet ein anderes Bild: Richard H. soll bei S. wegen Spirituosen und illegaler Drogen 10.000 Euro Schulden gehabt haben. Laut der Anklage wusste der Wirt, dass der wohlhabende Krenn eine Freundschaft zu H. pflegte und ihn adoptieren wollte – der Musiker sollte der Universalerbe werden.
Der 24-Jährige, für den die Einweisung in eine An- stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt wurde, soll Krenn mit seiner damaligen Freundin betäubt, gefesselt und geknebelt haben. Krenn überlebte das Martyrium nicht. „Es war ein Raub, der unglücklicherweise zum Tod geführt hat“, meinte der Anwalt des Musikers.
Die 21-Jährige war erst später ins Visier der Ermittler – ihr mittlerweile Ex-Freund belastete die Frau, weil er ihr aus der U-Haft einen Brief schrieb, der in die Hände der Polizei geriet. Sie bestreitet jede Beteiligung an der Tat – ihr ExFreund habe sie aus Eifersucht belastet. Die Urteile sollen am 8. Mai gefällt werden.