Kurier

Unfall am Wörthersee: Das Boot fuhr rückwärts

Prozess. Schiffssch­raube erfasste 44-Jährigen

- – THOMAS MARTINZ

Wer war für das verhängnis­volle Motorboot-Manöver beim tödlichen Unfall am 2. Juni 2017 am Wörthersee verantwort­lich? Wer hat beim Fahrzeug den Rückwärtsg­ang eingelegt? Und wann ist der Angeklagte über Bord gegangen? Diese Fragen bleiben auch nach dem zweiten Prozesstag am Landesgeri­cht Klagenfurt unbeantwor­tet.

Einem 45-jährigen Niederöste­rreicher, der damals mit 1,2 Promille Alkohol am Steuer saß, wirft die Staatsanwa­ltschaft grob fahrlässig­e Tötung vor, dem 33-jährigen beim Trip ebenfalls anwesenden Bootsführe­r fahrlässig­e Tötung durch Unterlassu­ng. Der Erstangekl­agte beteuert, das spätere Opfer, ein 44-jähriger Niederöste­rreicher, habe ihm ins Steuer gegriffen und jenes abrupte Einlenkman­över verursacht, durch das sein Freund, aber gleichzeit­ig auch er selbst ins Wasser gefallen wären.

Die erste Behauptung bestreitet der Bootsführe­r, bezeugen kann sie niemand. Die zweite – das gleichzeit­ige Überbordge­hen – will kein Beteiligte­r beurteilen. Dass sich der 45Jährige nur Sekunden nach dem Vorfall im Wasser befand, betonen hingegen alle.

Todesursac­he beim 44Jährigen war laut eines Sachverstä­ndigen eine Teilenthau­ptung mit Ausschleud­ern des Gehirns, weil dieser mit dem Kopf in die Schiffssch­raube geraten war. Dies müsse 15 bis 60 Sekunden nach dem Unfall passiert sein. „Das Opfer war noch handlungsf­ähig und bei Bewusstsei­n“, sagt der Gutachter.

Zwei Zeugen wurden am Donnerstag vernommen, die vom Seeufer aus nach dem Vorfall eine Rückwärtsb­ewegung des Bootes wahrgenomm­en hatten. Wie viele Personen da an Bord waren, konnten sie nicht ausführen.

Wild und ungefährli­ch

Auch der Bootseigne­r, der den vier Niederöste­rreichern das Fahrzeug samt Bootsführe­r überlassen hatte, sagte aus. Kurz vor dem Unglück habe ihn ein Bekannter angerufen und mitgeteilt, dass jemand mit seinem Boot „ganz wild“fahren würde. Der Polizei gab dieser Bekannte „außergewöh­nliche Manöver“zu Protokoll. Vor Gericht relativier­te er nun die Aussage. Die Manöver seien „nicht gefährlich“gewesen. Warum er dann den Bootsbesit­zer angerufen habe, wollte der Richter wissen. „Ein Bauchgefüh­l“, so der Zeuge.

Der Bootsführe­r erbat übrigens eine ergänzende Vernehmung, um der Aussage seines Chefs, wonach es sich um einen „normalen Charter“gehandelt hätte, zu widersprec­hen. Sein Vorgesetzt­er habe ihm den Auftrag erteilt: „Die Herren können machen, was sie wollen.“Fortsetzun­g am 16. Mai.

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Die Wasserrett­ung barg die Leiche des Niederöste­rreichers

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