Kurier

Datenschut­z-Ausnahme für Journalist­en

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Gesetz. Die ÖVP-FPÖ-Regierung plant für heimische Medien Ausnahmen bei der Umsetzung der EU-Datenschut­zGrundvero­rdnung. Es werde eine Ausnahmere­gelung für Medienunte­rnehmen und journalist­ische Arbeit geben, sagte Medienmini­ster Gernot Blümel (ÖVP) am Donnerstag beim 4Gamechang­ersFestiva­l (siehe auch Seite 26).

Die Ausnahmere­gelung soll am Freitag im Parlament eingebrach­t werden. Die EUVorgabe sei zwar aus einer „gute Intention heraus entstanden“, aber eine „überschieß­ende Regulierun­g“.

Laut dem Medienmini­ster wird die Datenschut­zGrundvero­rdnung investigat­ive journalist­ische Arbeit erschweren. Wenn ein investigat­iver Journalist Daten über eine Person sammle, dann müsste er die Person nach einem Monat darüber informiere­n.

Die nun geplante Ausnahmere­gelung für journa-

„Die EU-Vorgabe zum Datenschut­z würde die journalist­ische Arbeit erschweren.“

Gernot Blümel Medienmini­ster

listische Arbeit wird unter Paragraf 9 „Freiheit der Meinungsäu­ßerung und Informatio­nsfreiheit“geregelt: „Auf die Verarbeitu­ng von personenbe­zogenen Daten durch Medieninha­ber, Herausgebe­r, Medienmita­rbeiter und Arbeitnehm­er eines Medienunte­rnehmens oder Mediendien­stes zu journalist­ischen Zwecken des Medienunte­rnehmens oder Mediendien­stes finden die Bestimmung­en der DSGVO keine Anwendung.“Der Verband Österreich­ischer Zeitungen (VÖZ) begrüße die Neu-Regelung, wie dessen Präsident Thomas Kralinger sagte.

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Regisseur Lars von Trier hatte bei den Filmfestsp­ielen von Cannes sieben Jahre Hausverbot SAT 1

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