Datenschutz-Ausnahme für Journalisten
Gesetz. Die ÖVP-FPÖ-Regierung plant für heimische Medien Ausnahmen bei der Umsetzung der EU-DatenschutzGrundverordnung. Es werde eine Ausnahmeregelung für Medienunternehmen und journalistische Arbeit geben, sagte Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) am Donnerstag beim 4GamechangersFestival (siehe auch Seite 26).
Die Ausnahmeregelung soll am Freitag im Parlament eingebracht werden. Die EUVorgabe sei zwar aus einer „gute Intention heraus entstanden“, aber eine „überschießende Regulierung“.
Laut dem Medienminister wird die DatenschutzGrundverordnung investigative journalistische Arbeit erschweren. Wenn ein investigativer Journalist Daten über eine Person sammle, dann müsste er die Person nach einem Monat darüber informieren.
Die nun geplante Ausnahmeregelung für journa-
„Die EU-Vorgabe zum Datenschutz würde die journalistische Arbeit erschweren.“
Gernot Blümel Medienminister
listische Arbeit wird unter Paragraf 9 „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“geregelt: „Auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Medieninhaber, Herausgeber, Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Mediendienstes finden die Bestimmungen der DSGVO keine Anwendung.“Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) begrüße die Neu-Regelung, wie dessen Präsident Thomas Kralinger sagte.