Uber gibt sich nicht geschlagen
Der amerikanische Internet-Konzern will schon in wenigen Tagen wieder Fahrten vermitteln
Zwei Fahrten bis halb zehn Uhr vormittags. Das ist eine erschreckende Bilanz für Mietwagenfahrer Amari F. (Name geändert). Aber zwei Aufträge sind besser als gar keiner. Das wäre der Fall, wenn der Nigerianer Fahrgäste nur über Uber lukrieren würde. Gut, dass er Taxify entdeckt hat, denkt sich Amari F.
Denn Uber ist, wie berichtet, seit Mittwochnachmittag in Wien nicht aktiv. Das ist die Konsequenz einer einstweiligen Verfügung, die das Wiener Handelsgericht erlassen hat. Solange Mietwagenfahrer, die über Uber unterwegs sind, die Rückkehrpflicht verletzen, werde jede weitere nachgewiesene Uber-Fahrt mit 100.000 Euro Beugestrafe geahndet.
Während Vertreter des Taxigewerbes mit Erleichterung auf den Entscheid reagierten – die Proteste gegen den Billigpreis-Konkurrenten wurden unlängst wieder lauter – sorgte er bei Anhängern der freien Marktwirtschaft für Verärgerung. Heute, Freitag, werden die Neos eine Pro-Uber-Petition mit 500 Unterschriften einbringen.
Software adaptieren
Von Uber heißt es indes, in Bälde eine rechtskonforme Lösung präsentieren zu können. Die Software soll etwa so umprogrammiert werden, dass die Anfrage des Kunden zuerst beim Mietwagenunternehmen einlangt. Damit will man den Kritikpunkt entkräften, dass der Kunde direkt mit dem Fahrer kommuniziert.
Auch in puncto Verletzung der Rückkehrpflicht gibt sich die Sprecherin zuversichtlich. Wiener Uber-Fahrer würden bereits jetzt in der App auf diese Verpflichtung aufmerksam gemacht. Und man erwarte schon, dass sich die Partner, sprich: die Mietwagenunternehmer, an die örtlichen Bestimmungen zu halten wissen.
„Natürlich wird Uber versuchen, darzulegen, für die Rückkehrverletzung der Miet- § 36. Absatz 3 der Landesbetriebsverordnung „Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden (...) erfolgen. Der Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.“ wagenfahrer nicht verantwortlich zu sein“, meint Martin Risak, vom Institut für Arbeitsund Sozialrecht an der Universität Wien. Er hält es durchaus für wahrscheinlich, dass der US-Konzern erfolgreich sein wird, seine Dienste bald gesetzeskonform anzubieten.
Aber auch wenn das gelingen sollte, hat der Klagereigen wohl erst begonnen. Denn die Problematik, meint Risak, liege ja eigentlich ganz woanders: „Es geht um den Überlebenskampf der Taxivermittlungszentralen.“
Generell, und da pflichtet ihm Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien bei, sei die aktuelle Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbestimmung einfach nicht mehr zeitgemäß und gehöre überarbeitet.
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