Trafikanten wollen künftig auch Cannabis verkaufen
Forderung. Auch Kaffee und rauchfreie Zigaretten soll es geben. Kritik am Finanzministerium.
Trafiken sollen künftig „Genusszentren“werden. Dazu gehört der Verkauf eines Kaffees zum Mitnehmen – und eine entspannende Cannabiszigarette.
So stellt sich jedenfalls Andreas Schiefer, zuständiger Gremialobmann der Wirtschaftskammer, die Zu- kunft vor, wie er in einem Interview mit dem KURIER sagt. „Alles, was geraucht wird, muss in die Trafik“, lautet dabei seine Devise.
Legaler Hanfverkauf
Ein Dorn im Auge der Trafikanten, die sich am Samstag zum Austausch beim Trafikantentag in Wien trafen, sind die so genannten GrowShops. „Dort werden Sachen als Duftstoffe verkauft, die dann aber schlussendlich von den Konsumenten geraucht werden“, sagt Schiefer. Diese Produkte sind wegen des geringen Gehaltes des Wirkstoffes THC legal. „Es berauscht nicht, aber es ist beruhigend“, sagt der
Im Hintergrund geht es natürlich auch schon um das Geschäft der Zukunft. Weltweit stehen die Zeichen auf Freigabe auch von berauschendem Cannabis, ein Milliardengeschäft steht vor der Tür, an dem viele mitnaschen wollen. Wirtschaftskämmerer.
Exklusiv-Verkaufsrecht
Bis dahin kann es in Österreich noch lange dauern, deshalb wollen die Trafikanten vorerst auf den Verkauf von rauchfreien Zigaretten setzen – die „heat not burn“(Erhitzen, nicht verbrennen“) genannt werden.
Im Gegensatz zum Dampfen wird dabei echtes Nikotin angeheizt, allerdings soll das weniger schädlich sein als bei Zigaretten. „Das gibt es in vielen Ländern, sogar in Ungarn mit dem rigorosen Viktor Orban. Es müsste sich nur das Finanzministerium bewegen“, sagt Schiefer. Natürlich wollen die Trafikanten auch hier ein Exklusivverkaufsrecht. Begründet wird dasetwamithohenAusgaben für die Umrüstung der Zigarettenautomaten auf „ab 18 Jahre“. Dies schlage sich mit bis zu 1000 Euro zu Buche, sagt Schiefer. Zur Abrundung wollen die Trafikanten deshalb auch Coffee-to-go anbieten. „Das würde perfekt ins Genusskonzept passen“, sagt der Gremialobmann. Gefragt sei aber auch in diesem Fall zunächst das Finanzministerium.