Erben verbieten Albumverkauf
Udo Jürgens’ Kinder bekamen mit der Klage gegen Sony Music Recht.
Auf ebay kann man schon für einen Euro um die CD bieten, auf
willhaben.at ist man ab zehn Euro dabei, und im regulären Handel könnte es bald gleich damit vorbei sein – denn laut der deutschen Bild darf besagter Ton träger„Merci, Udo !2“anscheinend nicht mehr verkauft werden.
Aber der Reihe nach: Vor dreieinhalb Jahren verstarb der legendäre Musiker und Liedermacher Udo Jürgens unerwartet an Herzversagen.
Nach längerem Hin und Her konnten sich die Kinder
john, jenny und sonja jürgens sowie gloria Burda schlussendlich doch noch bezüglichdes Erbe seinigen, aber jetzt geht’s um die Songrechte.
Im November 2017 verklagten die Kinder sowie die letzte Jürgens-Lebensgefährtin michaela moritz vor dem Landgericht Hamburg die Plattenfirma Sony Music auf Unterlassung der Verbreitung der „Merci, Udo! 2“CDs. Und die Richter gaben ihnen jetzt recht: das Album
(inklusive der Weih nachts version) darf nicht mehr verkauft werden,
sprich: ein gerichtliches Verkaufsverbot für die 27 Lieder (unter anderem ein Duett mit
Helene Fischer) auf diesem Tonträger! Laut der deutschen Zeitung geht die Plattenfirma Sony in Berufung. „Die Songrechte haben zu Lebzeiten unseremVatergehört.Esgeht uns nicht ums Geld, sondern um das musikalische Vermächtnis. Das zu bewahren, sind wir unserem Vater schuldig“, so John Jürgens zur Bild.
Das Urteil räumt der Familie auch ein Verbietungsrecht ein – heißt, dass zur Zeit keine neuen CDsveröffentl ich werden dürfen. Differenzen gibt’ sau ch mit Jürgens’ langjährigem Manager,
freddy Burger. Er sieht die Rechte an allen Liedern bei der „Udo Jürgens Master AG“, die Kinder wollen das aber nicht hinnehmen bzw. verhindern, dass wahllos neue Compilations auf den Markt kommen.