Kurier

Cello-Professor klagte gegen Entlassung

„Gröblich missbrauch­t“. Am Dienstag begann der Prozess am Arbeits- und Sozialgeri­cht Wien

- – THOMAS TRENKLER

Am Dienstag begann am Arbeitsund Sozialgeri­cht die erste Tagsatzung im Prozess, den ein Professor gegen die Universitä­t für Musik und darstellen­de Kunst Wien angestreng­t hat. Der Cellist, vertreten von Michael Herzer (MSW Rechtsanwä­lte) und Maria Schedle (Kunz Schima Wallentin), klagte gegen seine Entlassung. Im Gegensatz zu Rektorin Ulrike Sych blieb er dem Termin fern.

Richterin Brigitte Erhart erörterte den Antrag der Musikuni, vertreten durch Christoph Wolf und Andrea Potz (beide CMS Reich-Rohrwig Hainz), auf Ausschluss der Öffentlich­keit. Begründet wurde der Antrag mit dem Schutz der Privatsphä­re etwaiger Opfer. Der KURIER hatte daher den Saal zu verlassen. Erhart wird aber jene Verfahrens­teile, die nicht die Privatsphä­re der Betroffene­n berühren, öffentlich führen – darunter die soziale Beeinträch­tigung aufgrund der Entlassung. Der Cellist muss nun detaillier­t seine finanziell­e Situation darlegen.

Dienstfrei gestellt

Die Uni entließ, wie berichtet, Mitte April einen Professor, der seine Position „gröblich missbrauch­t“habe. Der Musiker, dessen Name von der mdw-Website gelöscht wurde, ist zugleich Solocellis­t im Staatsoper­norchester – und als solcher Mitglied im Verein der Wiener Philharmon­iker. Die Staatsoper stellte ihn bis zur Klärung des Sachverhal­ts dienstfrei; der Cellist habe – laut KURIERInfo­rmationen – alle Vorwürfe bestritten und spricht von einer Intrige.

Auf der Website der Philharmon­iker ist zu lesen, dass der Musiker neben seiner Orchestert­ätigkeit in Kammermusi­kensembles, darunter in einem bekannten Quartett, spielt. In der Vergangenh­eit hätte er für das ehemalige Konservato­rium Wien eine Celloklass­e geleitet, als Dozent Jugendorch­ester betreut und Meisterkur­se in der ganzen Welt abgehalten.

In einem Mail erklärte Anwalt Wolf gegenüber dem KURIER, dass die Kündigung „aufgrund inakzeptab­ler gravierend­er Verhaltens­weisen arbeitsrec­htlich geboten und insbesonde­re zum Schutz der Studierend­en unverzügli­ch erforderli­ch“gewesen sei.

Die Staatsanwa­ltschaft wurde aber nicht informiert. Denn, so Wolf: „Nicht jedes inakzeptab­le Verhalten ist gleichzeit­ig auch strafrecht­lich relevant.“Auf der Musikuni hört man hingegen, dass die etwaigen Opfer große Angst vor Benachteil­igungen in der Musikbranc­he und vor Repressali­en hätten.

Prozessfor­tsetzung im Oktober!

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