Registrierpflicht bei SIM-Karten wird teuer
Sicherheitspaket. Mit dem von der Regierung beschlossenen, sogenannten „Sicherheitspaket“werden den Behörden mehr Möglichkeiten eingeräumt, digitale Kommunikation zu überwachen. Unter anderem geht damit auch die Registrierpflicht für Prepaid-SIM-Karten einher.
So werden anonyme SIMKarten bald der Vergangenheit angehören. Denn ab 1.1. 2019 müssen Kunden, die eine Prepaid-SIM-Karte erwerben, vom Mobilfunker registriert werden. Und zwar mit amtlichem Lichtbildausweis oder mithilfe videounterstützter Verfahren. Bestandskunden, die bereits eine Prepaid-SIM-Karte verwenden, müssen ab 1.9.2019 nachregistriert werden.
Kostenersatz gefordert
Die Mobilfunker würden damit eine Aufgabe für die Behörden erfüllen. „Auf uns kommen dadurch erhebliche Kosten zu – wir schätzen, dass es sich dabei um einen Betrag in Millionenhöhe handelt“, sagte Michael Krammer, Chef des Mobilfunkdiskonters HoT, vergangene Woche bei einer Pressekonferenz. „Wir bereiten bereits Kostenersatzforderungen vor, damit wir nicht auf den Kosten sitzen bleiben.“Krammer schätzt, dass in Österreich etwas mehr als drei Millionen Prepaid-Kunden nachregistriert werden müssen. Außerdem bezweifelt der HoT-Chef den sicherheitspolitischen Nutzen. Jemand mit verbrecherischen Absichten würde dann eine SIM-Karte in einem EU-Land er werben, wo es keine Registrierpflicht von Prepaid-SIMKarten gibt. Durch die Roamingverordnung könne man dann ja auch in Österreich uneingeschränkt telefonieren.