Kontrollpflicht gilt für alle
22.000 Bäume stehen im Besitz der Stadt. Sie werden laut Holding einmal pro Jahr kontrolliert, dazu gehören bei großen Exemplaren auch Belastungsproben. Diese peniblen Kontrollen sind Folge eines Erkenntnisses des Obersten Gerichtshofes. Sturmtief „Emma“schleuderte 2008 in St. Pölten einen Baum auf ein Auto, eine Frau starb. Strafrechtlich wurde eingestellt, doch das Zivilgericht befand, die Stadt muss Schadenersatz zahlen: Jeder große Baum sei potenziell gefährlich und müsse regelmäßig kontrol-
Sicherheits-Überprüfung
Das OGH-Erkenntnis rückte eine Regelung ins Licht, die zuvor kaum bekannt war. Seit 2011 schreibt die ÖNORM vor, dass Grundbesitzer Bäume kontrollieren müssen, das zielt auf morsche Äste oder lockere Standflächen ab. Das gilt für die öffentliche Hand wie Private. Weiters gilt ein Baumkataster, eine Dokumentation der Bäume. Für die öffentliche Hand ist er verpflichtend, für Private empfohlen.
Bäume wie Bauwerke
Rechtlich werden Bäume dadurch wie Bauwerke betrachtet: Im Schadensfall ist ein herunter gebrochener (morscher) Ast mit einem losen Dachziegel gleichzusetzen. Allerdings ist nicht festgelegt, in welcher Art oder wie oft der in der ÖNORM verlangte „Baumsicherheitscheck“erfolgen muss. Es gibt nur die Empfehlung, dies einmal jährlich zu machen und die Ergebnisse zu dokumentieren.