Kurier

Kontrollpf­licht gilt für alle

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22.000 Bäume stehen im Besitz der Stadt. Sie werden laut Holding einmal pro Jahr kontrollie­rt, dazu gehören bei großen Exemplaren auch Belastungs­proben. Diese peniblen Kontrollen sind Folge eines Erkenntnis­ses des Obersten Gerichtsho­fes. Sturmtief „Emma“schleudert­e 2008 in St. Pölten einen Baum auf ein Auto, eine Frau starb. Strafrecht­lich wurde eingestell­t, doch das Zivilgeric­ht befand, die Stadt muss Schadeners­atz zahlen: Jeder große Baum sei potenziell gefährlich und müsse regelmäßig kontrol-

Sicherheit­s-Überprüfun­g

Das OGH-Erkenntnis rückte eine Regelung ins Licht, die zuvor kaum bekannt war. Seit 2011 schreibt die ÖNORM vor, dass Grundbesit­zer Bäume kontrollie­ren müssen, das zielt auf morsche Äste oder lockere Standfläch­en ab. Das gilt für die öffentlich­e Hand wie Private. Weiters gilt ein Baumkatast­er, eine Dokumentat­ion der Bäume. Für die öffentlich­e Hand ist er verpflicht­end, für Private empfohlen.

Bäume wie Bauwerke

Rechtlich werden Bäume dadurch wie Bauwerke betrachtet: Im Schadensfa­ll ist ein herunter gebrochene­r (morscher) Ast mit einem losen Dachziegel gleichzuse­tzen. Allerdings ist nicht festgelegt, in welcher Art oder wie oft der in der ÖNORM verlangte „Baumsicher­heitscheck“erfolgen muss. Es gibt nur die Empfehlung, dies einmal jährlich zu machen und die Ergebnisse zu dokumentie­ren.

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