Kurier

Tipps für die Routen der ÖsterReise­r

Urlaubszei­t. Nicht in allen Ländern Europas gelten die gleichen Rechtsvors­chriften auf der Straße wie hierzuland­e

- VON BIRGIT SEISER

Die Österreich­er fahren in den nächsten Monaten wieder der Sonne entgegen und laut Statistik Austria tun sie dasamliebs­tenmitdemA­uto, in Richtung Italien. Die Fahrt dauert nur wenige Stunden, sofern kein Carabinier­i für einen unfreiwill­igen Stop sorgt. Denn dann kann der Start in den Urlaub schnell unangenehm werden. Die Gesetze in Europa sind im Straßenver­kehr mitunter komplizier­t.

Wer in Italien etwa vor einer Mautstatio­n mit dem Autozurück­schiebt,mussmit einer hohen Geldstrafe oder gar einem Fahrverbot rechnen. „Landet man aus Versehen in einer falschen Spur oder funktionie­rt die Bezahlung nicht, muss man den Notfallkno­pf am Automaten drücken“, rät ÖAMTC-Reiseexper­tin Kristina Tauer.

Licht und Feuer

Steigt man dann aus dem Auto aus, muss eine Warnweste angezogen werden. Im Unterschie­d zu den meisten anderen EU-Ländern braucht man die Weste in Italien aber nur, wenn man tatsächlic­h eine Panne hat. Befindet sich bei einer Verkehrsko­ntrolle in Italien, Kroatien, Bulgarien, Polen oder Ungarn keine Warnweste im Auto, ist das nicht strafbar. Österreich­ische Pkw müssen die Warnweste aber ohnehin im Auto haben, genauso wie das Warndreiec­k. In einfacher Ausführung reicht das in einigen Ländern Europas nicht aus: In der Türkei und in Zypern müssen immer zwei Warndreiec­ke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift für Lenker von Gespannen, also wenn man etwa mit Wohnwagen fährt.

Ist ein Urlaub nach Serbien, Montenegro, Tschechien oder Kroatien geplant, ist es außerdem Pflicht, Ersatzlamp­en für die Scheinwerf­er im Auto zu haben. In der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien muss jedes Fahrzeug einen Ersatzreif­en mitführen. Sollte der im Auto nicht serienmäßi­g verbaut sein, reicht es, wenn man ein Reparaturs­et mit auf die Reise mitnimmt.

In Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien braucht man zusätzlich noch ein Abschlepps­eil. Was in Österreich ebenso nicht zur Grundausst­attung eines Pkw gehört, ist ein Feuerlösch­er. Zwar wird die Mitnahme empfohlen, in Bulgarien, Griechenla­nd, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und der Türkei droht ohne Feuerlösch­er eine Geldstrafe.

Wer einen Strafzette­l aus dem Ausland ignoriert, für den kann es bei der Heimkehr noch teuerer werden, sagt Expertin Tauer: „Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweis­e eingetrieb­en werden. Auch bei der Wiedereinr­eise in das Urlaubslan­d ist die Einforderu­ng der Strafe möglich.“

Probleme bei der Maut

Teuer wird es auch, wenn man sich nicht an die MautRegelu­ngen hält. Aus Ungarn und Slowenien gehen beim ÖAMTC deshalb häufig Beschwerde­n ein. In Ungarn gibt es etwa eine EVignette. Beim Kauf wird das Kennzeiche­n elektronis­ch erfasst und in einer Datenbank gespeicher­t. Die Kontrolle erfolgt über einen Kennzeiche­nabgleich. „Beim Aufnehmen des Fahrzeugke­nnzeichens passieren in Ungarn leider immer wieder Fehler. Man sollte unbedingt die Richtigkei­t der Daten überprüfen, bevor man den Beleg unterschre­ibt. Sobald man signiert hat, fallen für jede Änderung Gebühren an.“In den letzten Jahren gingen beim ÖAMTC auch Reklamatio­nen von Slowenien-Urlaubern ein, denen Mautkontro­lleure in Slowenien den Führersche­in und die Zulassungs­papiere abgenommen haben, weil eine gültige Vignette am Auto gefehlt hat oder eine falsche Vignette geklebt wurde.

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