Sex-Übergriff am Donauinselfest: Mildes Urteil wurde als aktenwidrig aufgehoben
OGH. Ein Schöffensenat des Wiener Landesgerichts hat sich eine ungewöhnlich scharfe Rüge des Obersten Gerichtshofes (OGH) eingehandelt. Das Höchstgericht hob das Urteil um den sexuellen Übergriff auf eine Studentin am Donauinselfest 2017 als „aktenwidrig“auf und ordnete eine Wiederholung des Prozesses an.
Am 24. Juni 2017 bedrängte ein 20-jähriger Afghane vor einer Bühne eine 22-jährige Erasmus-Studentin aus der Slowakei. Als sich die Frau losriss und den Bereich fluchtartig verließ, verfolgte er sie, packte sie mit einem Würgegriff, zerrte sie in ein Gebüsch und versuch- te, ihr das T-Shirt herunter zu reißen. Zwei Beamte der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität kamen der Frau zu Hilfe, zogen den bereits auf ihrem Körper knieenden Mann weg und nahmen ihn fest.
Der Kriminalfall ließ die Wogen hochgehen, weil kritisiert wurde, dass der Verdächtige nicht in U-Haft genommen wurde. Auch der damalige Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache äußerten sich dazu.
Im Oktober vorigen Jahres wurde der Afghane im Grauen Haus in Wien nicht wegen versuchter Vergewaltigung, sondern bloß wegen geschlechtlicher Nötigung zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Es sei zweifelhaft, dass der Angeklagte vorgehabt habe, einen Geschlechtsverkehr zu vollenden. Er habe der Frau „nicht einmal die Hose ausgezogen“, argumentierte der vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.
Der OGH gab dieser nun Recht. Die Zeugenangaben der Polizisten hätten die „Gewaltanwendung dokumentiert“, sie seien aber „stillschweigend übergangen“worden, rügte das Höchstgericht.