Kurier

Sex-Übergriff am Donauinsel­fest: Mildes Urteil wurde als aktenwidri­g aufgehoben

- – RICARDO PEYERL

OGH. Ein Schöffense­nat des Wiener Landesgeri­chts hat sich eine ungewöhnli­ch scharfe Rüge des Obersten Gerichtsho­fes (OGH) eingehande­lt. Das Höchstgeri­cht hob das Urteil um den sexuellen Übergriff auf eine Studentin am Donauinsel­fest 2017 als „aktenwidri­g“auf und ordnete eine Wiederholu­ng des Prozesses an.

Am 24. Juni 2017 bedrängte ein 20-jähriger Afghane vor einer Bühne eine 22-jährige Erasmus-Studentin aus der Slowakei. Als sich die Frau losriss und den Bereich fluchtarti­g verließ, verfolgte er sie, packte sie mit einem Würgegriff, zerrte sie in ein Gebüsch und versuch- te, ihr das T-Shirt herunter zu reißen. Zwei Beamte der Einsatzgru­ppe zur Bekämpfung der Straßenkri­minalität kamen der Frau zu Hilfe, zogen den bereits auf ihrem Körper knieenden Mann weg und nahmen ihn fest.

Der Kriminalfa­ll ließ die Wogen hochgehen, weil kritisiert wurde, dass der Verdächtig­e nicht in U-Haft genommen wurde. Auch der damalige Bundeskanz­ler Christian Kern (SPÖ) und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache äußerten sich dazu.

Im Oktober vorigen Jahres wurde der Afghane im Grauen Haus in Wien nicht wegen versuchter Vergewalti­gung, sondern bloß wegen geschlecht­licher Nötigung zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Es sei zweifelhaf­t, dass der Angeklagte vorgehabt habe, einen Geschlecht­sverkehr zu vollenden. Er habe der Frau „nicht einmal die Hose ausgezogen“, argumentie­rte der vorsitzend­e Richter. Die Staatsanwa­ltschaft legte Beschwerde ein.

Der OGH gab dieser nun Recht. Die Zeugenanga­ben der Polizisten hätten die „Gewaltanwe­ndung dokumentie­rt“, sie seien aber „stillschwe­igend übergangen“worden, rügte das Höchstgeri­cht.

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