Freihandelsabkommen und Zollunion
Waren und Agrargüter
Das Freihandelsabkommen, das die Briten der EU vorschlagen, soll nur Waren und landwirtschaftliche Güter umfassen. Banken, Versicherungen sowie sämtliche Finanzdienstleistungen fallen dann nicht unter das Abkommen. Dieses sieht vor, dass Zölle und andere Handelshemmnisse wie Exportschranken oder Importquoten sowie nationale Normen und Regeln abgeschafft werden. Aus mehreren Freihandelsabkommen entsteht eine Freihandelszone. Drittstaaten
Gegenüber Ländern, mit denen kein Freihandelsabkommen geschlossen wurde, können die Briten ihre Zölle und Handelshemmnisse gestalten, wie sie wollen. Wären sie Teil einer Zollunion mit der EU, könnten sie keine nationalen Handelsvorschriften mehr machen. Eine Zollunion, wie sie auch die EU ist, bedeutet eine gemeinsame Zollpolitik gegenüber Drittstaaten. Die Mitglieder der Zollunion haben im gegenseitigen Handel keine Zölle und Handelsbeschränkungen.