KÄRNTEN/STMK
Allergie nach Tätowierung: Studio muss zahlen
Ein OGH-Urteil könnte künftig den Tätowierern des Landes Sorgen bereiten – denn nun müssen sie theoretisch vor jeder Tätowierung Probepunkte stechen – um allfällige unbekannte Allergien auszuschließen.
Anlassfall war eine schwere allergische Reaktion, die eine junge Mutter nach einer Tätowierung erlitten hatte. Die Kärntnerin ließ sich nach der Geburt ihrer Tochter am rechten Unterschenkel ein Tattoo stechen – ein farbiges Blumen-Ornament mit dem Vornamen und dem Geburtsdatum ihres Kindes.
Zwar fragte sie der Tätowierer aus der Steiermark vorschriftsmäßig nach Allergien – es waren keine relevanten vorhanden. Doch zwei Wochen nach der Tätowierung fing die Hautstelle an zu jucken, es entstanden Pusteln. Die Frau musste sogar mehrmals operiert werden, Hauttransplantationen waren notwendig. Grund: Die Frau litt an einer genetisch bedingten Allergie auf Rottöne. Sie klagte auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Tätowierung. Denn: Wäre sie aufgeklärt worden, hätte sie ein Probestechen durchführen lassen und sich schlussendlich gegen die Tätowierung entschieden. Streitwert: 16.700 Euro.
Haftung wie Arzt
Der Fall ging bis zum OGH. Und der entschied nun im Sinne der Kärntnerin. Es hätte zumindest ein Probestechen durchgeführt werden müssen. Hans Herwig Toriser, Rechtsanwalt des Tattoostudios, kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. „Damit haben Tätowierer künftig eine Haftung wie Dermatologen. Wie soll denn da künftig die Ausbildung aussehen? Das lässt einige Fragen für die Branche offen.“Etwa, wie lange vorher die Probestiche durchgeführt werden müssen.