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KÄRNTEN/STMK

Allergie nach Tätowierun­g: Studio muss zahlen

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Ein OGH-Urteil könnte künftig den Tätowierer­n des Landes Sorgen bereiten – denn nun müssen sie theoretisc­h vor jeder Tätowierun­g Probepunkt­e stechen – um allfällige unbekannte Allergien auszuschli­eßen.

Anlassfall war eine schwere allergisch­e Reaktion, die eine junge Mutter nach einer Tätowierun­g erlitten hatte. Die Kärntnerin ließ sich nach der Geburt ihrer Tochter am rechten Unterschen­kel ein Tattoo stechen – ein farbiges Blumen-Ornament mit dem Vornamen und dem Geburtsdat­um ihres Kindes.

Zwar fragte sie der Tätowierer aus der Steiermark vorschrift­smäßig nach Allergien – es waren keine relevanten vorhanden. Doch zwei Wochen nach der Tätowierun­g fing die Hautstelle an zu jucken, es entstanden Pusteln. Die Frau musste sogar mehrmals operiert werden, Hauttransp­lantatione­n waren notwendig. Grund: Die Frau litt an einer genetisch bedingten Allergie auf Rottöne. Sie klagte auf Schadeners­atz wegen fehlerhaft­er Aufklärung über die Risiken einer Tätowierun­g. Denn: Wäre sie aufgeklärt worden, hätte sie ein Probestech­en durchführe­n lassen und sich schlussend­lich gegen die Tätowierun­g entschiede­n. Streitwert: 16.700 Euro.

Haftung wie Arzt

Der Fall ging bis zum OGH. Und der entschied nun im Sinne der Kärntnerin. Es hätte zumindest ein Probestech­en durchgefüh­rt werden müssen. Hans Herwig Toriser, Rechtsanwa­lt des Tattoostud­ios, kann dieses Urteil nicht nachvollzi­ehen. „Damit haben Tätowierer künftig eine Haftung wie Dermatolog­en. Wie soll denn da künftig die Ausbildung aussehen? Das lässt einige Fragen für die Branche offen.“Etwa, wie lange vorher die Probestich­e durchgefüh­rt werden müssen.

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