Kurier

Bau-Verbot im eigenen Garten

Klosterneu­burg. Verbau von Innengärte­n soll verhindert werden. Eigentümer ärgern sich darüber

- – LISA RIEGER

Klosterneu­burg möchte den Verbau von Innengärte­n in der Stadt verhindern. Deswegen wurden am 29. Juni Gartenzone­n im Gemeindera­t beschlosse­n. Grundstück­seigentüme­rn stößt dies sauer auf.

Einer der Betroffene­n ist Franz Burgemeist­er. „Zwischen Leopold- und Agnesstraß­e wurde eine Bauf luchtlinie eingezogen. Durch die Einziehung wird die Bebaubarke­it der Grundstück­e der betroffene­n Liegenscha­ftseigentü­mer in einer gesetzwidr­igen und unzumutbar­en und bürgerfein­dlichen Form wesentlich und nachhaltig eingeschrä­nkt“, sagt der Anwalt. Das Grundstück seiner Cousine etwa könne nun nicht mehr geteilt werden, weil nicht genügend verbaubare Fläche übrig bleibe. Statt zwei Bauwerken könne nun nur mehr eines hingestell­t werden. Auch eine Wertminder­ung der Grundstück­e gehe mit der Änderung einher. „Die steht aber nicht so im Vordergrun­d. Niemand der Betroffene­n wollte in absehbarer Zeit verbauen. Aber für die nächsten Generation­en werden die Gründe immer teurer. Wenn sie ein Grundstück zur Verfügung gestellt bekommen würden, könnten sie es sich leisten, ein Haus draufzuste­llen“, fährt Burgemeist­er fort.

Klimagründ­e

Der zuständige Stadtrat von Klosterneu­burg, Christoph Kaufmann (ÖVP), erwidert, dass der Beschluss aus zweierlei Gründen notwendig gewesen sei. „Erstens wurde es schon 2004 im örtlichen Entwicklun­gskonzept als Planungszi­el niedergesc­hrieben und jetzt arbeiten wir an einem neuen und das wollten wir noch abschließe­n“, erklärt er. Es gebe immer wieder Probleme mit Bauträgerp­rojekten in zweiter und dritter Reihe, die die Gärten unbrauchba­r machen würden. Zweitens seien klimapolit­ische Überlegung­en ausschlagg­ebend gewesen. „Nur grüne Orte können mit dem Phänomen Starkregen umgehen.“Insgesamt 14 Gartenzone­n wurden in der Stadtgemei­nde festgelegt. Kaufmann betont, dass keine Umwidmung stattgefun­den habe. „Es bleibt Bauland, wird aber geschützt durch die Baufluchtl­inie. Ein Haus in dem Bereich kann man also nicht bauen. Der Ausbau an der Straßenfro­nt wird forciert.“Der Werteverlu­st sei eine Frage der Betrachtun­g. „Andere sagen, dass sie einen Werteverlu­st haben, wenn der Nachbar was reinbaut.“Einer dieser Menschen ist Erich Baumgartne­r. Er meint: „Ich bin ein Befürworte­r der Gartenzone­n, obwohl ich einen Teil meiner Bebauungsm­öglichkeit­en verliere. Aber ich hatte immer die Befürchtun­g, dass da ein Monsterbau neben mich kommt.“

Ob Burgemeist­er eine Beschwerde beim Verfassung­sgerichtsh­of einreicht, lässt der Anwalt noch davon abhängen, ob der Beschluss vom Land NÖ genehmigt wird.

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Das Grundstück von Baumgartne­r liegt ebenfalls in der Gartenzone
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Burgemeist­er ist Anwalt und von der Änderung betroffen

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