Kurier

Rechtswidr­ig abgeschobe­n – Afghane wird zurückgeho­lt

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Eine Serie von Verfahrens­fehlern macht den deutschen Behörden derzeit zu schaffen. Nach der umstritten­en Abschiebun­g eines ehemaligen Bin Laden-Leibwächte­rs nach Tunesien wurde jetzt der Fall eines 20-jährigen Afghanen bekannt, der vor Abschluss seines Asylverfah­rens abgeschobe­n worden war.

Bei dem Afghanen handelt es sich um einen Mann, dessen Asylverfah­ren seit 2017 läuft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) in Neubranden­burg hatte seine Abschiebun­g veranlasst, obwohl eine rechtskonf­orme Berufung des Mannes gegen eine erstinstan­zliche negative Entscheidu­ng noch nicht abgeschlos­sen war. Die Abschiebun­g soll zudem veranlasst worden sein, obwohl es vorab direkte Hinweise seitens des zuständige­n Gerichts in Greifswald an das BAMF gab.

Der Mann befand sich

Deutschlan­d.

unter 69 am 3. Juli abgeschobe­nen Afghanen. Einer der Abgeschobe­nen hatte sich gleich nach der Ankunft in Kabul das Leben genommen.

Das BAMF gab an, die Identität eines Mannes, der nun zurückgeho­lt werden soll, sei falsch zugeordnet worden. Innenminis­ter Horst Seehofer sprach davon, dass „offensicht­lich ein Behördenfe­hler“passiert sei.

Im anderen Fall, jenem des mutmaßlich­en Leibwächte­rs Bin Ladens, Sami A., der nach Tunesien abgeschobe­n worden war, verteidigt­e Seehofer die Abschiebun­g. Diese war erfolgt, obwohl sie gerichtlic­h untersagt worden war. Der Entscheid habe die Behörden aber erst erreicht, als Sami A. im Flugzeug saß. Der Abschiebun­g war ein jahrelange­r Rechtsstre­it vorausgega­ngen. Sami A. hatte dabei vor allem ins Treffen geführt, dass ihm in Tunesien Folter drohe.

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