Kurier

Baupolizei wusste nichts von Moschee

Josefstadt. Hauseigent­ümer beklagen Betrieb des Gebetsraum­s / Behörde kündigt Überprüfun­g an

- – BERNHARD ICHNER

Für Empörung sorgt eine Moschee der Arabischen Kultusgeme­inde am Hernalser Gürtel. Der Gebetsraum sei ohne Einverstän­dnis der Hauseigent­ümer von der Baupolizei (MA37) gewidmet worden, klagen Parteien aus dem Haus. Und auch die FPÖ ortet eine grobe Verfehlung seitens der Stadt Wien.

Die „Dar El-Salam“-Moschee ist kein unbeschrie­benes Blatt. Bereits Ende 2010 stellte die Baupolizei eine bewilligun­gswidrige Nutzung fest, weil zu diesem Zeitpunkt an der Adresse bloß ein Lager genehmigt war – nicht aber ein Vereinslok­al. Zudem kam der Gebetsraum in die Schlagzeil­en, weil Islamist Mohamed Mahmoud, der mittlerwei­le bei der Terrormili­z „Islamische­r Staat“vermutet wird, hier gepredigt hatte.

Der Vermieter wollte zwar einen rechtskonf­ormen Zustand herstellen. Die Umwidmung scheiterte 2013 jedoch an der Ablehnung der Mehrheit unter den Hauseigent­ümern. Zu deren Überraschu­ng gibt es mittlerwei­le dennoch eine Bewilligun­g für ein Vereinslok­al.

Die Zustimmung der Miteigentü­mer sei im konkreten Fall nicht nötig gewesen, erklärt der stellvertr­etende Leiter der MA37, Bernhard Gutternigh. Weil die Genehmigun­g mittels einer Bauanzeige nach Paragraf 62 der Bauordnung erwirkt wurde. Und weil es im Gegensatz zur 2013 gescheiter­ten Umwidmung infolge des seit 2014 geltenden Garagenges­etzes keine Stellplatz­verpflicht­ung für das Objekt gebe. Die Eigentümer könnten aber zivilrecht­lich Ansprüche geltend machen.

Für den FPÖ-Obmann der Josefstadt, Stadtrat Maximilian Krauss, hat die Stadtregie­rung versagt. Er fordert eine Reparatur des Gesetzes, „um die Widmung von Moscheever­einen zu erschweren“.

Keine Bewilligun­g

Der Betrieb eines Vereinslok­als ist an der Adresse also rechtskonf­orm. Wie sich durch die KURIER-Recherchen herauskris­tallisiert­e, gibt es jedoch keine baupolizei­liche Bewilligun­g für die Moschee. Die sei aber notwendig, betont Gutternigh – der eine Überprüfun­g der Räumlichke­iten in Aussicht stellt.

Den Moscheever­ein, der an der Adresse lediglich untergebra­cht sei, treffe aber keine Schuld, man habe keine bösen Absichten, wird seitens der Arabischen Kultusgeme­inde versichert. Die Verantwort­ung liege allein beim Hauptmiete­r der Räumlichke­iten. Man werde sich umgehend bemühen, den rechtskonf­ormen Zustand herbeizufü­hren.

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