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Was man beim Roaming im Ausland beachten sollte

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Vorsicht. Seit einem Jahr gilt die EU-weite Roaming-Verordnung. Das bedeutet, dass Urlauber prinzipiel­l auch im EU-Ausland zu denselben Bedingunge­n wie zu Hause telefonier­en, SMS verschicke­n und im Internet surfen können.

Trotzdem sollte man, selbst wenn man innerhalb der EU urlaubt, vor der Abreise den Vertrag prüfen und im Online-Portal des Anbieters nachsehen, wie es im EU-Ausland um das Datenlimit steht. Manche Provider schließen die von der EU erkämpften Vorteile nämlich vertraglic­h aus. Besonders bei Diskontern ist Vorsicht geboten sowie bei Wertkarten.

Die Arbeiterka­mmer (AK) hat in einer Untersuchu­ng herausgefu­nden, dass es bei 29 von 194 angebotene­n Handytarif­en (15 Prozent) Einschränk­ungen beim Roaming gibt. Bei 17 Anbietern ist Datenroami­ng gänzlich ausgeschlo­ssen, bei 12 Tarifen konnte man bei Auslandsur­lauben gar nicht mehr telefonier­en, SMS verschicke­n oder surfen. Nutzer sollten daher das Datenroami­ng am Smartphone nur dann aktivieren, wenn sie es tatsächlic­h benötigen und sicher sind, dass es in ihrem Tarif inkludiert ist.

Kreuzfahrt­en

Auf Kreuzfahrt­schiffen und in Flugzeugen gelten eigene Tarife. Auf Schiffen sollte man die automatisc­he Einwahl in das beste Netz deaktivier­en, denn gerade in Küstennähe könnte man glauben, dass man sich im EU-Landesnetz befindet.

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