Was man beim Roaming im Ausland beachten sollte
Vorsicht. Seit einem Jahr gilt die EU-weite Roaming-Verordnung. Das bedeutet, dass Urlauber prinzipiell auch im EU-Ausland zu denselben Bedingungen wie zu Hause telefonieren, SMS verschicken und im Internet surfen können.
Trotzdem sollte man, selbst wenn man innerhalb der EU urlaubt, vor der Abreise den Vertrag prüfen und im Online-Portal des Anbieters nachsehen, wie es im EU-Ausland um das Datenlimit steht. Manche Provider schließen die von der EU erkämpften Vorteile nämlich vertraglich aus. Besonders bei Diskontern ist Vorsicht geboten sowie bei Wertkarten.
Die Arbeiterkammer (AK) hat in einer Untersuchung herausgefunden, dass es bei 29 von 194 angebotenen Handytarifen (15 Prozent) Einschränkungen beim Roaming gibt. Bei 17 Anbietern ist Datenroaming gänzlich ausgeschlossen, bei 12 Tarifen konnte man bei Auslandsurlauben gar nicht mehr telefonieren, SMS verschicken oder surfen. Nutzer sollten daher das Datenroaming am Smartphone nur dann aktivieren, wenn sie es tatsächlich benötigen und sicher sind, dass es in ihrem Tarif inkludiert ist.
Kreuzfahrten
Auf Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen gelten eigene Tarife. Auf Schiffen sollte man die automatische Einwahl in das beste Netz deaktivieren, denn gerade in Küstennähe könnte man glauben, dass man sich im EU-Landesnetz befindet.