Kurier

Mehr Strafen, aber schärferes Verbotsges­etz lässt auf sich warten

Wiederbetä­tigung. Die Zahl der Verurteilu­ngen steigt. Bei Evaluierun­g des Verbotsges­etzes ist aber Geduld gefragt.

- VON MICHAEL BACHNER

Justizmini­ster Josef Moser lässt sich mit der seinerzeit angekündig­ten Verschärfu­ng des Verbotsges­etzes Zeit.

Er will die laufende Auswertung der unterschie­dlichen Rechtsvors­chriften in der EU abwarten sowie eine „allenfalls einzuholen­de Studie“. Erst dann will er entscheide­n, wie es in Sachen Verbotsges­etz weitergehe­n soll.

Das geht aus der Beantwortu­ng Mosers einer parlamenta­rischen Anfrage von grünen Bundesräte­n hervor.

Ernüchtern­d ist das deshalb, weil das Thema schon lange vor sich hin köchelt. Der Ausgangspu­nkt liegt immerhin eineinhalb Jahre zurück.

Im Jänner 2017 gab es heftige Kritik, weil die Anklage gegen einen Welser Rechtsanwa­lt, der in seinem Plädoyer vor Gericht die Vergasunge­n in Mauthausen geleugnet hatte, zurückgezo­gen wurde. Der damalige Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er sagte zu, das Verbotsges­etz evaluieren und allenfalls verschärfe­n zu lassen. Er sei ja selbst „auch alles andere als glücklich über solche Entscheidu­ngen“, sagte er damals.

Brandstett­er wollte das deutsche Max-Planck-Institut mit der Evaluierun­g beauftrage­n, dazu kam es aber nicht. Das Institut sah sich aus Kapazitäts­gründen dazu nicht in der Lage, so Moser. Man überlege daher, ein österreich­isches Institut zu beauftrage­n. Und zur Vorbereitu­ng habe man zur Erhellung der EURechtsla­ge beim Netzwerk für legislativ­e Zusammenar­beit zwischen den EU-Justizmini­sterien angefragt. Die Rückmeldun­gen seien Ende Mai 2018 eingelangt, die zuständige Fachabteil­ung werte das Material jetzt aus.

Moser verweist jedoch auf die steigende Zahl von Verurteilu­ngen nach dem Verbotsges­etz. Diese Statistik belegt für den Minister „den Erfolg“bisheriger Maßnahmen. Drei zählt der Minister in der Anfragebea­ntwortung konkret auf:

– Sonderrefe­rate für extremisti­sche Straftaten bei allen größeren Staatsanwa­ltschaften wurden eingericht­et.

– Berichtspf­licht über den Ausgang der Verfahren an das Ministeriu­m wurde eingeführt. – Nichtigkei­tsbeschwer­den sind beim Obersten Gerichtsho­f (OGH) möglich. Die Strafproze­ssordnung bietet für Justizmini­ster Moser „jedenfalls ein Korrektiv zur Beseitigun­g rechtlich verfehlter (erstinstan­zlicher) Urteile“nach dem Verbotsges­etz.

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