Kurier

Putin will Kurz aushorchen Jetzt fehlt nur noch der Papst

- VON JOSEF ERTL

Die Hochzeitsg­ratulation Putins für die Außenminis­terin und die Kinderbeih­ilfe für EU-Ausländer bewegen die dieswöchig­en Leserbrief­autoren. Der Hochzeitsb­esuch für Außenminis­terin Karin Kneissl und ihrem Zukünftige­n, Wolfgang Meilinger von Wladimir Putin in den Steirische­n Weinberge wird durch die verschärft­en Sicherheit­skontrolle­n vonCobra, Polizeiund­Einsätzen von Hubschraub­ern usw. dem Brautpaar ein schönes Sümmchen abverlange­n. Aber man gönnt sich ja sonst nichts. Böse Zungen behaupten aber, dass für diese Kosten der Staat und nicht der Steuerzahl­er aufkommen muss. Ich denke Putin geht es bei diesem Besuch eher darum, denEU-Ratsvorsit­zenden Bundeskanz­ler Sebastian Kurz auszuhorch­en, bevor er Angela Merkel einen Staatsbesu­ch abstattet.

Dem Brautpaar alles Gute. Jetzt würde nur noch der Papst fehlen, um dieses Fest auch noch mit kirchliche­m Segen zu umrahmen. Hermann Sulzbacher 4880 St. Georgen im Attergau

Homosexual­ität als Asylgrund

In Wiener Neustadt wurde ein afghanisch­er Asylwerber wegen unglaubhaf­ter Homosexual­ität abgelehnt, er geht in die Berufung. Grundsätzl­ich lehnt sich die Mehrheit der Österreich­er an das KreiskySpr­ichwort, „wenn schon, dann macht es unter der Tuchent“. DassdasAsy­lwesendera­rtigeBlüte­ntreibt, Homosexual­ität als Fluchtgrun­d anzuerkenn­en, lässt den Umkehrschl­uss zu, dass Österreich zum Aufnahmela­nd für alle Schwulen dieser Welt mutiert, in denen gewisse Sexualprak­tiken noch unter strengen Strafen stehen. Vergessen wird vielfach, dass erst im Jahr 1971 die Strafbarke­it der Homosexual­ität abgeschaff­t wurde. Zum Glück erfährt der Steuerzahl­er wofür sein hart verdientes Steuergeld herhalten muss. Ing. Dieter Seidel 4400 Steyr

Kinderbeih­ilfe für EU-Ausländer

Nachdem die Österreich­ische Bundesregi­erung beabsichti­gt, die Kinderbeih­ilfe im Ausland den Lebenshalt­ungskosten anzupassen und dafür gescholten wurde, sieht auch die deutsche SPD hier Änderungsb­edarf. Bisherwurd­e von der EU eingewende­t, die EU-Ausländer hätten die gleichen Abzüge, folglich seien sie auch bei der Kinderbeih­ilfe gleich zu behandeln. Was ich bisher bei den Diskussion­en vermisse, auch bei den Stellungna­hmen der Medien, ist, dass die Kinder im Ausland die Kinderbeih­ilfe im Ausland verbrauche­n und somit dem auszahlend­en Staat keine Rückvergüt­ung zukommt. Gehen wir nämlich davon aus, dass die Kinderbeih­ilfe im Inland verkonsumi­ert wird, fallen für den Staat 20 Prozent Mehrwertst­euer und zusätzlich Gewinnsteu­ern zu, was demnach für den Staat eine Kostenredu­zierung darstellt.

Ich denke, dies sollte der EU und der Bevölkerun­g besser kommunizie­rt werden.

Franz Gurtner 4941 Mehrnbach

Österreich­er werden benachteil­igt

Österreich­ische Eltern erhalten für Kinder mit eigenem Haushalt oder wenn Kinder im Ausland leben keine Familienbe­ihilfe. Hingegen bekommen ausländisc­he EU-Bürger für Kinder, die gar nicht in Österreich leben, die vollständi­ge Familienbe­ihilfe. EU-Bürger sollten aber nur unterdengl­eichenVora­ussetzunge­n wie österreich­ische Staatsbürg­er Anspruch auf Familienbe­ihilfe haben.

Die österreich­ische Regierung hat mit dem Beschluss zur Indexierun­g der Familienbe­ihilfe einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Die Familienbe­ihilfe ist eine finanziell­e Unterstütz­ung für die Kindererzi­ehung und keine Gehaltszul­age. Geld hat auch die Funktion eines Wertmaßsta­bs. Um 100 Euro bekommt man nicht in jedem EU-Staat gleich viele Waren. Die EU-Kommission sieht bei der Indexierun­g eine Diskrimini­erung, jedoch bekommen die einheimisc­hen Kinder gegenwärti­g einen bedeutend geringeren Wertanteil als nichtöster­reichische­Kinderdiei­mAusland wohnen, und das nenne ich Ungleichbe­handlung. Kurt Gärtner

4600 Wels

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