Putin will Kurz aushorchen Jetzt fehlt nur noch der Papst
Die Hochzeitsgratulation Putins für die Außenministerin und die Kinderbeihilfe für EU-Ausländer bewegen die dieswöchigen Leserbriefautoren. Der Hochzeitsbesuch für Außenministerin Karin Kneissl und ihrem Zukünftigen, Wolfgang Meilinger von Wladimir Putin in den Steirischen Weinberge wird durch die verschärften Sicherheitskontrollen vonCobra, PolizeiundEinsätzen von Hubschraubern usw. dem Brautpaar ein schönes Sümmchen abverlangen. Aber man gönnt sich ja sonst nichts. Böse Zungen behaupten aber, dass für diese Kosten der Staat und nicht der Steuerzahler aufkommen muss. Ich denke Putin geht es bei diesem Besuch eher darum, denEU-Ratsvorsitzenden Bundeskanzler Sebastian Kurz auszuhorchen, bevor er Angela Merkel einen Staatsbesuch abstattet.
Dem Brautpaar alles Gute. Jetzt würde nur noch der Papst fehlen, um dieses Fest auch noch mit kirchlichem Segen zu umrahmen. Hermann Sulzbacher 4880 St. Georgen im Attergau
Homosexualität als Asylgrund
In Wiener Neustadt wurde ein afghanischer Asylwerber wegen unglaubhafter Homosexualität abgelehnt, er geht in die Berufung. Grundsätzlich lehnt sich die Mehrheit der Österreicher an das KreiskySprichwort, „wenn schon, dann macht es unter der Tuchent“. DassdasAsylwesenderartigeBlütentreibt, Homosexualität als Fluchtgrund anzuerkennen, lässt den Umkehrschluss zu, dass Österreich zum Aufnahmeland für alle Schwulen dieser Welt mutiert, in denen gewisse Sexualpraktiken noch unter strengen Strafen stehen. Vergessen wird vielfach, dass erst im Jahr 1971 die Strafbarkeit der Homosexualität abgeschafft wurde. Zum Glück erfährt der Steuerzahler wofür sein hart verdientes Steuergeld herhalten muss. Ing. Dieter Seidel 4400 Steyr
Kinderbeihilfe für EU-Ausländer
Nachdem die Österreichische Bundesregierung beabsichtigt, die Kinderbeihilfe im Ausland den Lebenshaltungskosten anzupassen und dafür gescholten wurde, sieht auch die deutsche SPD hier Änderungsbedarf. Bisherwurde von der EU eingewendet, die EU-Ausländer hätten die gleichen Abzüge, folglich seien sie auch bei der Kinderbeihilfe gleich zu behandeln. Was ich bisher bei den Diskussionen vermisse, auch bei den Stellungnahmen der Medien, ist, dass die Kinder im Ausland die Kinderbeihilfe im Ausland verbrauchen und somit dem auszahlenden Staat keine Rückvergütung zukommt. Gehen wir nämlich davon aus, dass die Kinderbeihilfe im Inland verkonsumiert wird, fallen für den Staat 20 Prozent Mehrwertsteuer und zusätzlich Gewinnsteuern zu, was demnach für den Staat eine Kostenreduzierung darstellt.
Ich denke, dies sollte der EU und der Bevölkerung besser kommuniziert werden.
Franz Gurtner 4941 Mehrnbach
Österreicher werden benachteiligt
Österreichische Eltern erhalten für Kinder mit eigenem Haushalt oder wenn Kinder im Ausland leben keine Familienbeihilfe. Hingegen bekommen ausländische EU-Bürger für Kinder, die gar nicht in Österreich leben, die vollständige Familienbeihilfe. EU-Bürger sollten aber nur unterdengleichenVoraussetzungen wie österreichische Staatsbürger Anspruch auf Familienbeihilfe haben.
Die österreichische Regierung hat mit dem Beschluss zur Indexierung der Familienbeihilfe einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für die Kindererziehung und keine Gehaltszulage. Geld hat auch die Funktion eines Wertmaßstabs. Um 100 Euro bekommt man nicht in jedem EU-Staat gleich viele Waren. Die EU-Kommission sieht bei der Indexierung eine Diskriminierung, jedoch bekommen die einheimischen Kinder gegenwärtig einen bedeutend geringeren Wertanteil als nichtösterreichischeKinderdieimAusland wohnen, und das nenne ich Ungleichbehandlung. Kurt Gärtner
4600 Wels