Weniger Hundeattacken seit 2015
Statistik. Sechs Bundesländer verlangen einen Sachkundenachweis
Die Zahl der Hunde in Österreich steigt, die Zahl der Hundebisse sinkt hingegen. Obwohl in manchen Bundesländern schon 2010 Maßnahmen ergriffen wurden, kam es erst rund um das Jahr 2015 zu einer Trendwende. In Wien beispielsweise wurden bis dahin laut Polizeiangaben zwischen 350 und 400 Menschen gebissen, seit dem Jahr 2015 sind es 250 bis 300. In Oberösterreich sank die Zahl in dieser Zeit von fast 400 auf etwa 200. Statt früher 6000 wegen Hundebissen behandelter Patienten gibt es laut Kuratorium für Verkehrssicherheit mittlerweile 3600.
In Österreich ist die Gesetzeslage zur Haltung von „Listenhunden“Ländersache. In Kärnten, Tirol und im Burgenland sind Besitzer sogenannter „Kampfhunderassen“bisher noch von einer Hundeführschein-Pflicht verschont geblieben. Die an- deren sechs Bundesländer verpflichten die Hundehalter teilweise zumindest zu einem Sachkundenachweis.
Die strengsten Auflagen gelten in Wien. Nachdem sich 90 Prozent der Wiener im Jahr 2010 bei einer Befragung für eine Hundeführschein-Pflicht für „Listenhunde“ausgesprochen haben, müssen Halter dieser Tiere seitdem innerhalb der ersten drei Monate nach dem Hundekauf eine Prüfung absolvieren. Bei zweimaligem Nicht-Bestehen wird das Tier abgenommen. Das soll dem Vernehmen nach allerdings bisher noch nie vorgekommen sein.
Hunderassen
Nach erfolgreicher Prüfung muss der Hundeführschein mitgeführt werden. In Wien zählen zu den „Listenhunden“etwa Bullterrier, Tosa Inu, Rottweiler oder die Bordeaux Dogge.
Niederösterreicher, die einen Hund mit Gefahrenpotenzial besitzen, müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Pflicht ist ein mindestens vierstündiger Theorie- und ein sechsstündiger Praxisteil. Nach Erhalt des Nachweises gilt außerdem eine Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten im Ortsbereich, Parkanlagen oder Stiegenhäusern. Auch ist eine erhöhte Hundeabgabe zu erbringen.
In Vorarlberg gilt seit 1992 eine Kampfhundeverordnung, bei der besagte Tier nur mit einer Bewilligung des Bürgermeisters gehalten werden dürfen. Maulkorboder Leinenzwang werden mittels Bescheid vorgeschrieben. Die Steiermark, Salzburg und Oberösterreich verlangen einen Kurs, den die Besitzer absolvieren müssen,