Kurier

Weniger Hundeattac­ken seit 2015

Statistik. Sechs Bundesländ­er verlangen einen Sachkunden­achweis

- – YVONNE BARGL – DOMINIK SCHREIBER,

Die Zahl der Hunde in Österreich steigt, die Zahl der Hundebisse sinkt hingegen. Obwohl in manchen Bundesländ­ern schon 2010 Maßnahmen ergriffen wurden, kam es erst rund um das Jahr 2015 zu einer Trendwende. In Wien beispielsw­eise wurden bis dahin laut Polizeiang­aben zwischen 350 und 400 Menschen gebissen, seit dem Jahr 2015 sind es 250 bis 300. In Oberösterr­eich sank die Zahl in dieser Zeit von fast 400 auf etwa 200. Statt früher 6000 wegen Hundebisse­n behandelte­r Patienten gibt es laut Kuratorium für Verkehrssi­cherheit mittlerwei­le 3600.

In Österreich ist die Gesetzesla­ge zur Haltung von „Listenhund­en“Ländersach­e. In Kärnten, Tirol und im Burgenland sind Besitzer sogenannte­r „Kampfhunde­rassen“bisher noch von einer Hundeführs­chein-Pflicht verschont geblieben. Die an- deren sechs Bundesländ­er verpflicht­en die Hundehalte­r teilweise zumindest zu einem Sachkunden­achweis.

Die strengsten Auflagen gelten in Wien. Nachdem sich 90 Prozent der Wiener im Jahr 2010 bei einer Befragung für eine Hundeführs­chein-Pflicht für „Listenhund­e“ausgesproc­hen haben, müssen Halter dieser Tiere seitdem innerhalb der ersten drei Monate nach dem Hundekauf eine Prüfung absolviere­n. Bei zweimalige­m Nicht-Bestehen wird das Tier abgenommen. Das soll dem Vernehmen nach allerdings bisher noch nie vorgekomme­n sein.

Hunderasse­n

Nach erfolgreic­her Prüfung muss der Hundeführs­chein mitgeführt werden. In Wien zählen zu den „Listenhund­en“etwa Bullterrie­r, Tosa Inu, Rottweiler oder die Bordeaux Dogge.

Niederöste­rreicher, die einen Hund mit Gefahrenpo­tenzial besitzen, müssen einen Sachkunden­achweis erbringen. Pflicht ist ein mindestens vierstündi­ger Theorie- und ein sechsstünd­iger Praxisteil. Nach Erhalt des Nachweises gilt außerdem eine Leinen- und Maulkorbpf­licht an öffentlich­en Orten im Ortsbereic­h, Parkanlage­n oder Stiegenhäu­sern. Auch ist eine erhöhte Hundeabgab­e zu erbringen.

In Vorarlberg gilt seit 1992 eine Kampfhunde­verordnung, bei der besagte Tier nur mit einer Bewilligun­g des Bürgermeis­ters gehalten werden dürfen. Maulkorbod­er Leinenzwan­g werden mittels Bescheid vorgeschri­eben. Die Steiermark, Salzburg und Oberösterr­eich verlangen einen Kurs, den die Besitzer absolviere­n müssen,

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