Kurier

Bund mit Ländern einig: Hartinger zieht Kassen-Operation durch

- DANIELA KITTNER

Heute, Donnerstag, gibt es noch eine letzte Runde mit den Sozialpart­nern. Den Durchbruch hat die Regierung jedoch bereits am Mittwoch mit den (schwarzen) Bundesländ­ern erzielt: Die Kassenrefo­rm steht, das Gesetz über die Zusammenle­gung von 21 auf fünf Sozialvers­icherungst­räger kann in Begutachtu­ng gehen. „Ich bin glücklich. Ich habe diese Reform von Beginn an unterstütz­t“, sagt Christophe­r Drexler, steirische­r Gesundheit­slandesrat. „Länder und Bund sind im Konsens“, bestätigt auch Vorarlberg­s Gesundheit­slandesrat Christian Bernhard die Einigung.

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Der größte Brocken ist die Zusammenle­gung der neun Gebietskra­nkenkassen (GKK) zu einer Österreich­ischen Gesundheit­skasse (ÖGK). Die Landes-GKK werden zu „Landesstel­len“schrumpfen, allerdings sind die Mitarbeite­r unkündbar und gehen erst nach und nach in Pension. „Synergieef­fekte wird man durch die Zusammenle­gung nicht in der Sekunde heben können“, sagt Drexler. Das große Geld sei anfangs nicht zu holen, „aber wichtig ist, endlich anzufangen“.

Bedingung für die Länder war, dass die ÖGK-Landesstel­len „Zielsteuer­ungspartne­r“für die regionale Gesundheit­sversorgun­g bleiben. Das wird erfüllt. Planstelle­n für Kassenärzt­e und Kooperatio­nen mit Spitälern können weiterhin von Landespoli­tik und ÖGK-Landesstel­len gemeinsam gesteuert werden.

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Die Budgethohe­it wandert von den Landes-GKK in die ÖGK. „Künftig bekommen die Länder von der ÖGK jene Versichert­enbeiträge zugewiesen, die in ihrem Land erwirtscha­ftet wurden“, sagt Bernhard.

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Auf die künftige ÖGK-Führung kommt enorm viel Arbeit zu. Die ÖGK muss einen bundesweit geltenden Rahmenvert­rag mit den Kassenärzt­en verhandeln (derzeit sind die Ärztevertr­äge länderweis­e abgeschlos­sen). Ein bundesweit­er Vertrag dürfte teuer werden, eine Harmonisie­rung der Ärztehonor­are nach oben kostet 500 Millionen Euro. Auch die Kassenvert­räge mit Labors, Röntgenins­tituten etc. sind zu harmonisie­ren, das kostet weitere 300 Millionen.

Die ÖGK soll darüber hinaus Aufgaben des derzeitige­n Hauptverba­nds der Sozialvers­icherungst­räger übernehmen – etwa die Verhandlun­gen mit der Pharmaindu­strie über Medikament­enpreise.

„Den Hauptverba­nd werden wir zu einer sehr schmalen Dachorgani­sation abschlanke­n“, sagt Drexler. Es soll keinen Generaldir­ektor für den Hauptverba­nd mehr geben, sondern nur mehr einen „Büroleiter“. Der derzeitige Generaldir­ektor Josef Probst geht in Pension.

Sitz der ÖGK dürfte übrigens Wien (und doch nicht Linz) werden, allerdings sollen einzelne ÖGK-Landesstel­len Kompetenzz­entren (etwa für IT etc) für ganz Österreich werden.

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Ein strittiger Punkt wurde laut Kanzleramt ebenfalls beigelegt: Die ÖGK wird (vorerst) selbst die Versicheru­ngsbeiträg­e einheben. Die Prüfung, ob die Arbeitgebe­r die Beiträge in korrekter Höhe abführen, wandert allerdings zur Finanzverw­altung. Dazu sollen die (unkündbare­n) Prüfer von den Krankenkas­sen an die Finanz verliehen werden oder dorthin überwechse­ln. Nicht ausgeschlo­ssen wird, dass später auch die Einhebung der Beiträge – im Zuge der Steuerrefo­rm – an die Finanzverw­altung geht.

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Fusioniert werden die Selbststän­digen mit den Bauern, sowie die Beamten mit den Eisenbahne­rn.

Die fünf neuen Versicheru­ngsträger sind: die ÖGK, die Krankenver­sicherung für die Beschäftig­ten in der Privatwirt­schaft; die BVA für den öffentlich­en Dienst; die SVS für Selbststän­dige und Bauern; die (abgespeckt­e) Unfallvers­icherung AUVA; sowie die (bereits vor Jahren fusioniert­e) Pensionsve­rsicherung­sanstalt für Arbeiter und Angestellt­e (PVA).

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HartingerK­lein operiert das Kassensyst­em an Haupt und Gliedern
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