Bund mit Ländern einig: Hartinger zieht Kassen-Operation durch
Heute, Donnerstag, gibt es noch eine letzte Runde mit den Sozialpartnern. Den Durchbruch hat die Regierung jedoch bereits am Mittwoch mit den (schwarzen) Bundesländern erzielt: Die Kassenreform steht, das Gesetz über die Zusammenlegung von 21 auf fünf Sozialversicherungsträger kann in Begutachtung gehen. „Ich bin glücklich. Ich habe diese Reform von Beginn an unterstützt“, sagt Christopher Drexler, steirischer Gesundheitslandesrat. „Länder und Bund sind im Konsens“, bestätigt auch Vorarlbergs Gesundheitslandesrat Christian Bernhard die Einigung.
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Der größte Brocken ist die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen (GKK) zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Landes-GKK werden zu „Landesstellen“schrumpfen, allerdings sind die Mitarbeiter unkündbar und gehen erst nach und nach in Pension. „Synergieeffekte wird man durch die Zusammenlegung nicht in der Sekunde heben können“, sagt Drexler. Das große Geld sei anfangs nicht zu holen, „aber wichtig ist, endlich anzufangen“.
Bedingung für die Länder war, dass die ÖGK-Landesstellen „Zielsteuerungspartner“für die regionale Gesundheitsversorgung bleiben. Das wird erfüllt. Planstellen für Kassenärzte und Kooperationen mit Spitälern können weiterhin von Landespolitik und ÖGK-Landesstellen gemeinsam gesteuert werden.
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Die Budgethoheit wandert von den Landes-GKK in die ÖGK. „Künftig bekommen die Länder von der ÖGK jene Versichertenbeiträge zugewiesen, die in ihrem Land erwirtschaftet wurden“, sagt Bernhard.
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Auf die künftige ÖGK-Führung kommt enorm viel Arbeit zu. Die ÖGK muss einen bundesweit geltenden Rahmenvertrag mit den Kassenärzten verhandeln (derzeit sind die Ärzteverträge länderweise abgeschlossen). Ein bundesweiter Vertrag dürfte teuer werden, eine Harmonisierung der Ärztehonorare nach oben kostet 500 Millionen Euro. Auch die Kassenverträge mit Labors, Röntgeninstituten etc. sind zu harmonisieren, das kostet weitere 300 Millionen.
Die ÖGK soll darüber hinaus Aufgaben des derzeitigen Hauptverbands der Sozialversicherungsträger übernehmen – etwa die Verhandlungen mit der Pharmaindustrie über Medikamentenpreise.
„Den Hauptverband werden wir zu einer sehr schmalen Dachorganisation abschlanken“, sagt Drexler. Es soll keinen Generaldirektor für den Hauptverband mehr geben, sondern nur mehr einen „Büroleiter“. Der derzeitige Generaldirektor Josef Probst geht in Pension.
Sitz der ÖGK dürfte übrigens Wien (und doch nicht Linz) werden, allerdings sollen einzelne ÖGK-Landesstellen Kompetenzzentren (etwa für IT etc) für ganz Österreich werden.
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Ein strittiger Punkt wurde laut Kanzleramt ebenfalls beigelegt: Die ÖGK wird (vorerst) selbst die Versicherungsbeiträge einheben. Die Prüfung, ob die Arbeitgeber die Beiträge in korrekter Höhe abführen, wandert allerdings zur Finanzverwaltung. Dazu sollen die (unkündbaren) Prüfer von den Krankenkassen an die Finanz verliehen werden oder dorthin überwechseln. Nicht ausgeschlossen wird, dass später auch die Einhebung der Beiträge – im Zuge der Steuerreform – an die Finanzverwaltung geht.
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Fusioniert werden die Selbstständigen mit den Bauern, sowie die Beamten mit den Eisenbahnern.
Die fünf neuen Versicherungsträger sind: die ÖGK, die Krankenversicherung für die Beschäftigten in der Privatwirtschaft; die BVA für den öffentlichen Dienst; die SVS für Selbstständige und Bauern; die (abgespeckte) Unfallversicherung AUVA; sowie die (bereits vor Jahren fusionierte) Pensionsversicherungsanstalt für Arbeiter und Angestellte (PVA).