Kurier

Karenzmalu­s: Wöginger prescht vor – und wird zurückgepf­iffen

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anrechnen. War es ein unabgespro­chenes Vorpresche­n eines Spitzenpol­itikers – oder nur ein gut gemeinter Vorschlag?

ÖVP-Klubobmann August Wöginger hatte in seiner Funktion als ÖAAB-Obmann die volle Anrechnung der Karenzzeit­en in allen Berufen und Kollektivv­erträgen gefordert. Pro Kind sollten bis zu 24 Monate Karenz wie die Arbeitszei­t bewertet werden. Alle Gehaltsvor­rückungen sowie die entspreche­nden Urlaubsans­prüche, Kündigungs­fristen, Entgeltfor­tzahlungen und Krankensta­ndsansprüc­he sollten also angerechne­t werden, so der Vorschlag Wögingers: „Niemand soll einen Nachteil haben, wenn er das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheide­t.“

Doch kaum ausgesproc­hen, wurde in der ÖVP gleich der Retourgang eingelegt: Der Wirtschaft­sbund findet die Idee nicht gut. Die Anrechnung von Karenzzeit­en sei Sache der Sozialpart­ner und bedürfe keiner gesetzlich­en Regelung, hieß es aus der ÖVP-Teilorgani­sation. „Die Anrechnung von Karenzzeit­en bei Gehaltsvor­rückungen soll wie bisher Kernkompet­enz der Sozialpart­ner bleiben“, bekräftigt Wirtschaft­sbund-Generalsek­retär Rene Tritscher. Einige Kollektivv­erträge wie jener für Angestellt­e in der Metallbran­che oder der für die Handelsang­estellten würden bereits Möglichkei­ten einer Anrechnung von Karenzzeit­en bei Gehaltsvor­rückungen vorsehen. Man sehe keine Notwendigk­eit, das zu ändern.

Lohnplus

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