Karenzmalus: Wöginger prescht vor – und wird zurückgepfiffen
anrechnen. War es ein unabgesprochenes Vorpreschen eines Spitzenpolitikers – oder nur ein gut gemeinter Vorschlag?
ÖVP-Klubobmann August Wöginger hatte in seiner Funktion als ÖAAB-Obmann die volle Anrechnung der Karenzzeiten in allen Berufen und Kollektivverträgen gefordert. Pro Kind sollten bis zu 24 Monate Karenz wie die Arbeitszeit bewertet werden. Alle Gehaltsvorrückungen sowie die entsprechenden Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüche sollten also angerechnet werden, so der Vorschlag Wögingers: „Niemand soll einen Nachteil haben, wenn er das Recht auf Karenz wahrnimmt und sich für Familie und Kinder entscheidet.“
Doch kaum ausgesprochen, wurde in der ÖVP gleich der Retourgang eingelegt: Der Wirtschaftsbund findet die Idee nicht gut. Die Anrechnung von Karenzzeiten sei Sache der Sozialpartner und bedürfe keiner gesetzlichen Regelung, hieß es aus der ÖVP-Teilorganisation. „Die Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen soll wie bisher Kernkompetenz der Sozialpartner bleiben“, bekräftigt Wirtschaftsbund-Generalsekretär Rene Tritscher. Einige Kollektivverträge wie jener für Angestellte in der Metallbranche oder der für die Handelsangestellten würden bereits Möglichkeiten einer Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen vorsehen. Man sehe keine Notwendigkeit, das zu ändern.
Lohnplus