Kurier

Lehrlinge: Schwarze Kritik an Türkis

Asyl. Regierung verschärft ihren Kurs / Wirtschaft­skammer will Flüchtling­e in Lehre nun rechtlich unterstütz­en

- VON KLAUS KNITTELFEL­DER UND ANDREAS PUSCHAUTZ

Es ist gerade einmal zwei Wochen her, dass Wirtschaft­sministeri­n Margarethe Schramböck eine klare Ansage in der Debatte um Asylwerber in der Lehre getätigt hat: „Besonders wichtig“, so die ÖVP-Politikeri­n, sei ihr, dass jene rund 1000 Asylwerber, die integriert sind und einen Mangelberu­f erlernen, ihre Lehre auch abschließe­n dürfen.

Nun, nach dem Ministerra­t am Mittwoch, sieht die Sache allerdings diametral an- ders aus: Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) meldete ein, alle rechtliche­n Möglichkei­ten auf den Verbleib von Asylwerber­n in Lehre geprüft zu haben – allerdings sehe er nun keinen. „Ein negativer Asylbesche­id bedeutet auch das Ende der Lehre“, so Kickl. Die zwei Erlässe aus dem Jahr 2012, die jungen Asylwerber­n eine Lehre in Mangelberu­fen erlauben, werden laut Kickl mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sein Parteichef Heinz-Christian Strache, der Flüchtling­e beim Ministerra­t in seinen Ausführung­en konsequent als „Asylanten“bezeichnet­e, stärkte Kickl den Rücken: „Wer einen negativen Asylbesche­id hat, hat konsequent das Land zu verlassen.“

Ganz so hart will die ÖVP dies indes nicht verstanden wissen: Kanzler Sebastian Kurz etwa „hofft“, dass nach negativen Asylentsch­eidungen humanitäre­s Bleiberech­t ausgesproc­hen wird, damit Asylwerber auch ihre Lehre zu Ende bringen dürfen. Diese Art des Bleiberech­ts ist vorgesehen für jene, die zwar nicht direkt schutzbedü­rftig aber bereits integriert sind. Die Entscheidu­ng, so Schramböck, liege aber stets beim Gericht.

ÖVP: „Bedauern das“

Für das humanitäre Bleiberech­t ist in erster Linie allerdings das Bundesamt für Asyl zuständig, das an Weisungen des Innenminis­ters gebunden ist. Und dieser macht so gar keinen Hehl aus seiner ablehnende­n Meinung: „Eines muss klar sein: Eine Lehre ist sicher kein Grund für humanitäre­s Bleiberech­t.“Ressortken­nern zu- folge darf eine solche Ansage wegen der unklaren Regeln für humanitäre­s Bleiberech­t sehr wohl als ausgegeben­e Hausregel verstanden werden. Damit bliebe nur noch das Bundesverw­altungsger­icht, das in zweiter Instanz ein Bleiberech­t für bereits abgelehnte Asylwerber ausspreche­n kann.

Brisant: Just für diese Fälle – nämlich jene, in denen abgelehnte Asylwerber aufgrund eines negativen Bescheids vor das Verwaltung­sgericht ziehen – will nun die Wirtschaft­skammer helfend auf der Seite der lernenden Flüchtling­e agieren. Wie auch mehrere ÖVP-Landeschef­s „bedauert“Wirtschaft­skammer-Generalsek­retär Karlheinz Kopf die Entscheidu­ng der Regierung, nun auch Lehrlinge abzuschieb­en. Er kündigte deshalb an, den Betroffene­n und ihren Lehrbetrie­ben im Vorfeld der gerichtlic­hen Entscheidu­ng juristisch beistehen zu wollen – mit dem Ziel, dass ein Aufenthalt­stitel erwirkt und die Lehre doch zu Ende gebracht werden kann.

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Innenminis­ter Kickl rang der ÖVP ab, mehr Härte gegen integriert­e Asylwerber zu zeigen

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